8. Dezember 2025 - 18.46 Uhr
InnenministerratEU-Staaten einigen sich auf Regeln für die Abschiebung abgelehnter Asylsuchender
Es ist eher ungewöhnlich, dass der amtierende EU-Ratsvorsitzende gemeinsam mit dem zuständigen EU-Kommissar noch während der laufenden Ratstagung vor die Presse tritt und über Teilergebnisse aus der Sitzung berichtet. Gleich zweimal stellten sich der dänische Immigrationsminister Rasmus Stoklund und der EU-Innenkommissar Magnus Brunner am Montag vor die Mikrofone und berichteten mit Superlativen über die jüngsten Einigungen der 27.
So hätten sich die 27 auf das Konzept der sicheren Drittstaaten geeinigt, sagte Rasmus Stoklund. Das sei „extrem wichtig“, da es „fundamental die Möglichkeiten des gegenwärtigen Asylsystems ändert“. Dieses Konzept ermöglicht es den EU-Staaten, nicht nur Aufnahmezentren für abgelehnte Asylbewerber in Drittstaaten zu errichten. Vielmehr können die EU-Staaten künftig die Durchführung von Asylverfahren ablehnen, wenn der Schutzsuchende vorher bereits in einem sicheren Drittstaat um Asyl hätte ansuchen können. Das sei „ein wichtiger Schritt vorwärts“, so der dänische Immigrationsminister. Immerhin gelten nur jene Drittstaaten als sicher, in denen die internationalen Menschenrechtsstandards sowie die Prinzipien des internationalen Rechts eingehalten werden.
Daneben haben sich die EU-Staaten auf neue Regeln für die Abschiebung von abgelehnten Asylsuchenden geeinigt, wobei ebenfalls das Konzept des sicheren Drittstaates eine Rolle spielt. Denn künftig wollen die 27 abgewiesene Schutzsuchende auch in Staaten abschieben, zu denen diese überhaupt keinen Bezug haben.
Doch bevor es überhaupt zur Rückführung kommt, müssen sich die Betroffenen auf schärfere Regeln einstellen. So werden abgelehnte Asylsuchende zur Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichtet. Sie müssen verfügbar sein, ihre Identitäts- oder Reisedokumente vorlegen, biometrische Daten bereitstellen und sich nicht einer Abschiebung widersetzen. Wer nicht kooperiert, muss mit Sanktionen rechnen: Leistungen und Zulagen können ebenso gestrichen werden wie eine Arbeitserlaubnis. Zudem können Strafmaßnahmen bis hin zu Gefängnishaft verhängt werden. Entscheidungen über die Rückführungen in einem EU-Staat sollen zudem künftig von allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden.
Länder wie Griechenland unter „Migrationsdruck“
Das sei ein „sehr wichtiger Schritt, um die Kontrolle zurückzugewinnen“, sagte Rasmus Stoklund. Allerdings würden die Auswirkungen der neuen Regeln nicht kurzfristig, sondern erst in den kommenden Jahren zu spüren sein, meinte der dänische Immigrationsminister.
Des Weiteren haben die EU-Staaten eine Liste sicherer Herkunftsländer verabschiedet. Zu diesen zählen Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Auch die EU-Beitrittskandidaten gelten im Prinzip als sichere Herkunftsländer. Die Anträge von Asylsuchenden aus diesen Ländern werden künftig an den EU-Außengrenzen in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet werden können.
EU-Innenkommissar Magnus Brunner sprach von einer „Wende“ in der europäischen Migrations- und Asylpolitik. Die Liste würde Druck von den Mitgliedstaaten nehmen. Die EU-Staaten müssten bei der Verarbeitung der Asylverfahren „effizienter und schneller werden“ – dabei helfe die Liste, so der Österreicher.
Schließlich befassten sich die 27 mit einem im neuen Asyl- und Migrationspakt festgehaltenen Solidaritätsmechanismus, der dann greifen soll, wenn Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen mit dem Zustrom von Asylsuchenden unter Druck geraten. Die EU-Kommission hatte festgestellt, dass Griechenland, Italien, Spanien und Zypern unter einem „Migrationsdruck“ stünden und demnach der Mechanismus eingesetzt werden müsste. Bulgarien, Estland, Kroatien, Österreich, Polen und Tschechien seien ebenfalls einem gewissen Druck ausgesetzt, weshalb diesen Ländern ein Nachlass bei ihrem Beitrag zum Solidaritätsmechanismus gewährt wurde. Insgesamt sollen aber, wie Magnus Brunner erklärte, ab Juni 2026 insgesamt 21.000 Asylsuchende in den EU-Staaten verteilt werden. Der Finanzbedarf für das kommende Jahr im Rahmen des Solidaritätsmechanismus wird auf 420 Millionen Euro beziffert.
Solidarität: Luxemburg will 15 Asylsuchende aufnehmen
Der luxemburgische Innenminister Léon Gloden (CSV) bedauerte, dass Luxemburg nicht zu jenen gehört, die unter einem Migrationsdruck stünden. Er habe dies dem EU-Innenkommissar in einem Brief mitgeteilt, zumal Luxemburg in den vergangenen zehn Jahren große Anstrengungen gemacht und beispielsweise seine Aufnahmekapazitäten verdoppelt habe, so Gloden in Brüssel.
Laut dem Radiosender 100,7 erklärte Gloden, dass Luxemburg im kommenden Jahr 15 Asylsuchende aus anderen Ländern aufnehmen und 1,4 Millionen Euro als Beitrag zum Solidaritätsmechanismus leisten werde. Allerdings verlangt der Innenminister, dass die sich in einer Asylprozedur befindenden rund 700 sogenannten „Dubliner“ – also Asylsuchende, für deren Verfahren eigentlich das EU-Land zuständig wäre, in dem sie erstmals eingereist sind – in Rechnung gestellt werden.
Nachdem die 27 ihre Position zu den neuen Regeln über die Abschiebungen sowie die sicheren Drittstaaten und sicheren Herkunftsstaaten festgelegt haben, müssen sie nun mit dem Europäischen Parlament über den endgültigen Gesetzestext verhandeln.
De Maart

"Laut dem Radiosender 100,7 erklärte Gloden, dass Luxemburg im kommenden Jahr 15 Asylsuchende aus anderen Ländern aufnehmen und 1,4 Millionen Euro als Beitrag zum Solidaritätsmechanismus leisten werde. Allerdings verlangt der Innenminister, dass die sich in einer Asylprozedur befindenden rund 700 sogenannten „Dubliner“ – also Asylsuchende, für deren Verfahren eigentlich das EU-Land zuständig wäre, in dem sie erstmals eingereist sind – in Rechnung gestellt werden."
Dann muesten wir also unterm Strich noch etwas rauskriegen ??