Mittwoch22. Oktober 2025

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Neue RegelnEU-Parlament verabschiedet Reform der Führerscheinvorschriften

Neue Regeln / EU-Parlament verabschiedet Reform der Führerscheinvorschriften
Die Grünen-Abgeordnete Jutta Paulus und der Sozialdemokrat Matteo Ricci gaben am Dienstag Erklärungen zu den neuen Führerscheinregeln Foto: Alexis Haulot/European Union 2025/EP

Die Autofahrer werden sich in den kommenden Jahren auf neue Regeln einstellen müssen. Das EU-Parlament (EP) hat am Dienstag überarbeitete Vorschriften rund um den EU-Führerschein angenommen. 

Die Straßen in der EU sollen sicherer werden, dazu soll auch die Überarbeitung der Führerscheinvorschriften in der EU beitragen. Denn derzeit gebe es immer noch jährlich an die 20.000 Verkehrstote in der Union zu beklagen, eine Zahl, die bis zum Jahr 2030 halbiert werden soll, wie Jutta Paulus, die Grünen-Abgeordnete und Berichterstatterin im EP zu den neuen Führerscheinregeln, nach der Abstimmung am Dienstag in Straßburg erklärte. Um dieses Ziel zu erreichen, wollten die EP-Abgeordneten strengere Regeln, bei denen die Mitgliedstaaten jedoch nicht mitzogen, wie die Berichterstatterin bedauerte.

Für Luxemburg wird sich nicht so viel ändern. So bleibt etwa die bisherige Probezeit für Fahranfänger mit zwei Jahren gleich. Eine Zeit, während der strengere Regeln und Strafen vorgesehen sind, etwa wenn die Null-Promillegrenze oder die Gurtpflicht nicht eingehalten werden. Dies soll künftig ebenso EU-weit Gültigkeit haben wie begleitetes Fahren ab 17 Jahren, was ebenfalls in Luxemburg bereits gängige Praxis ist.

Sowohl der Auto- als auch der Motorradführerschein soll 15 Jahre gültig sein. Um dem Mangel an Berufsfahrern entgegenzuwirken, sollen mit den neuen Regeln nun auch 18-Jährige den Lkw- und 21-Jährige den Busführerschein machen können. Allerdings müssen diese dann einen sogenannten „Befähigungsnachweis“ vorlegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, gelten die ebenfalls in Luxemburg bestehenden Regeln: Lkw-Fahren erst ab 21 Jahren, Busfahren ab 24 Jahren.

Die Gewichtsklassen wiederum sollen angepasst werden, nicht nur wegen der immer schwerer werdenden Elektro-Fahrzeuge mit ihren Batterien, wie Jutta Paulus weiter ausführte. Junge Menschen sollen künftig auch Rettungsfahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu fünf Tonnen fahren dürfen – und damit über die bisherige 3,5-Tonnen-Grenze hinaus. Vorausgesetzt, sie haben entsprechende Schulungen und Tests absolviert, so die deutsche EP-Abgeordnete. Das sollte allerdings nur für Einsätze, dann aber auch grenzübergreifend gelten.

Führerscheinentzug gilt künftig EU-weit

Dann gibt es den Führerschein bald auch in digitaler Form, auf dem Handy. Bis zum Jahr 2030 müssen alle EU-Staaten den digitalen Führerschein anbieten. Die physische Version soll ebenfalls beibehalten werden und von den Behörden auf Wunsch ausgestellt werden. Denn den physischen Führerschein wird man weiterhin brauchen, wenn man in Länder außerhalb der EU verreist und dort ein Fahrzeug fahren will. Oder wenn man einfach nur ohne Handy unterwegs sein will.

Für den Führerscheinentzug sollen künftig auch neue Regeln gelten. So soll etwa der Führerscheinentzug im Heimatland künftig auch in allen anderen EU-Staaten gelten. Umgekehrt werde das jedoch nicht automatisch gelten, sagte uns die luxemburgische EVP-Abgeordnete Martine Kemp, die sich für kohärentere Regeln in Europa ausspricht. Der sozialdemokratische Berichterstatter zum Führerscheinentzug, Matteo Ricci, verwies darauf, dass insbesondere beim Fahren unter Alkoholeinfluss ein Kompromiss gefunden werden musste, da in den EU-Staaten unterschiedliche Promillegrenzen gelten. Daher sei ein Mittelweg ausgehandelt worden, so der Italiener. Wird also einem Fahrer etwa in seinem Urlaubsland, in dem die Nullpromillegrenze gilt, der Führerschein entzogen, kann er zu Hause weiterhin seinen Führerschein bewahren, wenn dort eine andere Promillegrenze besteht.

Dennoch findet Martine Kemp, dass „jene, die die Regeln nicht respektieren, ihrer Verantwortung nicht einfach dadurch entziehen können, indem sie eine Grenze überqueren“. Daher wurden „schwere Ursachen“ festgelegt, in denen der Führerscheinentzug künftig EU-weit gelten soll, etwa wenn man die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung um 50 km/h überschreitet, in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt ist oder unter Drogeneinfluss fährt, so Matteo Ricci. Wird in diesen Fällen der Führerschein in einem anderen EU-Staat entzogen, müssen die Behörden im Heimatland umgehend informiert werden.

„Dooring“-Unfälle verhindern

In Bezug auf gesundheitliche Untersuchungen, insbesondere bei der Verlängerung des Führerscheins, gab es unterschiedliche Ansichten. Wer eine Führerscheinprüfung ablegt, muss ein ärztliches Zeugnis vorlegen, bei einer Verlängerung des Führerscheins können die EU-Staaten dies verlangen, müssen aber nicht. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, den Gesundheitstest ab 70 Jahren verpflichtend zu machen. Unter anderem Belgien, Deutschland und Österreich lehnten dies ab, und setzten sich durch.

Die Führerscheinprüfung wiederum soll harmonisiert werden, sagte Jutta Paulus. Zudem sollen bei der Ausbildung neue Akzente gesetzt werden, etwa indem mehr Gefahrenbewusstsein für sogenannte schwächere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird. Jutta Paulus erklärte in diesem Zusammenhang, dass etwa Fahrer die Fahrzeugtür mit der rechten Hand öffnen sollten, um bei dieser Drehbewegung gleich mitzuprüfen, ob sich auf der Fahrerseite ein Fahrrad nähert. Damit könnte dem sogenannten „Dooring“ entgegengewirkt werden, also Fahrradunfällen am Straßenrand, bei denen Autofahrer ihre Tür öffnen, wenn gerade ein Radfahrer vorbeifährt.

Die EU-Staaten müssen den neuen Regeln nur noch formal zustimmen und haben dann drei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.