EU-Parlament fordert Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn

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Im EU-Jargon wird es die „Atombombe“ genannt: Das Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge ist das schärfste Mittel gegen ein EU-Land. Nun stehen schon zwei Länder am Pranger der Gemeinschaft.

Lesen Sie zum Thema auch den Bericht von unserem Redakteur Guy Kemp.

Nach Polen muss sich auch Ungarn einem Sanktionsverfahren wegen Gefährdung von EU-Grundwerten stellen. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Europaparlament stimmte am Mittwoch für ein Rechtsstaatsverfahren, das im äußersten Fall zum Entzug der Stimmrechte im Ministerrat führen könnte. Nun muss sich der Rat der Mitgliedsländer mit dem Fall befassen. Für die Auslösung des Verfahrens stimmten 448 Abgeordnete, 197 waren dagegen, 48 enthielten sich.

Grundlage des Votums ist ein kritischer Bericht, den die Grünen-Abgeordnete Judith Sargentini im Frühjahr im Auftrag des Parlaments erstellt hatte. Unter Berufung auf offizielle Befunde von Institutionen wie Vereinte Nationen, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder Europarat ging dieser mit der Regierung unter dem rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban hart ins Gericht. Es herrsche eine „systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn“.

Einschränkungen bei essentiellen demokratischen Freiheiten

Der Bericht verwies auf Einschränkungen der Meinungs-, Forschungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf eine Schwächung des Verfassungs- und Justizsystems und das Vorgehen der Regierung gegen Nichtregierungsorganisationen. Darüber hinaus werden in ihm Verstöße gegen die Rechte von Minderheiten und Flüchtlingen aufgezählt sowie Korruption und Interessenkonflikte kritisiert.

Insgesamt sei das Risiko eines Verstoßes gegen EU-Grundwerte gegeben, stellte der Bericht fest und plädierte für ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge. Ein solches Verfahren hatte die EU-Kommission im Dezember gegen Polen gestartet. Beratung und etwaige Entscheidung liegen beim Rat der Mitgliedsstaaten, der sich nun mit beiden Ländern befassen muss. Das Verfahren kann theoretisch zum Entzug von Stimmrechten im Ministerrat führen. Die Hürden sind aber sehr hoch. Im Fall Polen gab es bisher nur eine Anhörung.

Die ungarische Regierung hatte die Vorwürfe scharf zurückgewiesen. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban sagte am Dienstag in einer Rede vor den EU-Abgeordneten, der Bericht weise zahlreiche faktische Fehler auf. Mit dem Rechtsstaatsverfahren solle sein Volk dafür verurteilt werden, dass es Ungarn nicht zu einem Einwanderungsland machen wolle.

 

 

Schon wieder Orban: Abstimmung über Einleitung von Verfahren gegen Ungarns Regierung

GuyT
12. September 2018 - 23.14

Wen es interessiert kann sich mal acu die hochinteressanten Satire der Sendung Die Anstalt (ZDF) anschauen zum Thema Demokratiedefizite im Aufbau der EU.

tom
12. September 2018 - 20.34

Definitiv ist es anmaßend anderen einen Demokratie oder Rechtsstaatdefizit vorzuwerfen, wenn man allein schon bedenkt, dass der EU-Rat eben auch selbst nie demokratisch gewählt wurde, außerdem war es richtig von Orban, dass er nicht dem Diktat der Eu gefolgt ist und so viele Menschen ins Land gelassen hat. Wirtschaftsflüchtlinge würden dem Land noch den letzten Rest geben, und dieses mal hat er Recht, das ist nun die Retourkutsche. Es sollte durchaus klar sein, dass Kriegsflüchtlinge Hilfe brauchen und für eine gewisse Zeit aufgenommen werden sollten aber wer definiert welche die einen oder andere sind. Merkels Einladung spricht nicht nur von Kriegsflüchtlinge. Das alles hätte nicht sein müssen wenn neben den Amerikanern Frankreich Libyen nicht bombardiert hätte. und alle Seiten die Gasvorkommen für sich beanspruchen wollten. An das Tageblatt Team: keine Zensur bitte, denn es ist eine rein subjektive Meinung und keine sogenannte Hassrede die es im Strafrecht so nicht direkt gibt.

GuyT
12. September 2018 - 14.03

Es wäre schon interessant welche der ungarischen politischen Entscheidungen und Vorgehensweisen genau nicht im Einklang wären mit den Bestimmungen der EU, d.h. z.B. nicht auch in anderen EU Länder in ähnlicher Form existieren. Hinter der Juristerei geht es im Endresultat eignetlich darum, dass die nationale Souveränität gegenüber der EU bestehen kann. Gerade die das verschwurbelte, komplexe Vorgehen der EU- Institutionen speziell der EU Kommission ist nicht gerade ein vorbildliches Demokratiemodell. Somit ist es schon anmaßend anderen ein Demokratie oder Rechtsstaatdfizit vorzuwerfen.