Mobilität
Esch passt Parksystem ab dem 21. September weiter an
Ende Februar hatte der Escher Schöffenrat eine Studie zur Nutzung des lokalen Parkraums präsentiert. Einige Maßnahmen, die aus der Analyse von „Schroeder & Associés“ resultierten, wurden bereits vor längerer Zeit umgesetzt. Ab dem 21. September treten nun weitere Anpassungen in Kraft, die insbesondere die Lieferzonen und das neu eingeführte Bewohnerparken betreffen.
Ab dem 21. September gilt für einige Straßen in Esch das Prinzip des Bewohnerparkens – dort dürfen dann nur noch diejenigen ihr Auto abstellen, die auch wirklich dort wohnen Foto: Editpress/Isabella Finzi
Im Juni 2018 hatten insgesamt 88 Personen die Bewegungen auf Parkplätzen in Esch gezählt. Durch die Auswertung der gesammelten Daten wurden sowohl kurzfristige als auch lang- und mittelfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation in der Minettemetropole ausgearbeitet.
Einige dieser Maßnahmen wurden bereits vor mehreren Monaten umgesetzt. So wurden die Bedingungen zum Erhalt einer „vignette professionnelle“ 2018 strenger und der Preis höher, sodass viel weniger Personen eine solche angefragt haben. In der rue du Fossé wurden vier Kurzzeitparkplätze eingerichtet, die laut Bürgermeister Georges Mischo (CSV) erfolgreich genutzt werden. Für 20 Minuten Parkzeit zahlt der Nutzer hier 20 Cent.
Neuerungen
Ab dem 21. September werden Lieferzonen in Esch nur noch zwischen 8.00 und 14.00 Uhr als solche funktionieren. Am Nachmittag werden sie zu gewöhnlichen Parkplätzen, wodurch das Zentrum 120 Stellplätze hinzugewinnt.
Wie bereits angekündigt werden die Pufferzonen der Anwohnerparkzonen reduziert. Die sogenannten gemischten Zonen, in denen Anwohner aus benachbarten Vierteln parken können, wird es ab dem 21. September nicht mehr geben. Dadurch entstehen in den meisten Vierteln mehr Parkplätze. Die Viertel „Brill“, „Uecht“ und „Dellhéicht“ gewinnen somit zwischen 17 und 23 Parkplätze, während „Al Esch“ 2, „Wobrécken“ 15 und „Claire-Chêne“ ganze 41 Plätze verlieren.
Mit dem Anwohnerparken führt die Stadt Esch dann auch ein System ein, das es so in Luxemburg noch nicht gibt. Das System legt fest, dass nur noch diejenigen in einer Straße parken dürfen, die auch dort wohnen. Inspiriert haben sich die Gemeindeverantwortlichen an einem Viertel in München, wo diese Maßnahme gut funktioniere. Umgesetzt wird dies nur in Straßen, die nahe an einem öffentlichen Parkraum gelegen sind, damit Besuch gegebenenfalls dort sein Auto abstellen kann. Das sind die rue Pierre Claude, rue de l’Industrie, rue des Jardins, rue Ferdinand Nothomb, rue des Remparts (place des Remparts – rue de l’Eglise), rue St Antoine, rue Ernie Reitz, rue Curé Jacques Kayser, rue Simon Bolivar, rue de l’Ecole, rue St Martin, rue St Vincent, Grand-rue und die avenue de la Gare (rond-point bvd J.F. Kennedy – rue Ferdinand Nothomb).
Langfristige Maßnahmen
Ab dem 1. Januar 2021 sollen die Preise für die „vignettes résidentielles“ dann angepasst werden. Bisher hat sowohl der erste als auch der zweite Anwohnerparkausweis jeweils 15 Euro gekostet. Ab kommendem Jahr erhält jeder Haushalt den ersten Ausweis gratis. Wer in Esch wohnt und eine „vignette“ für einen Zweitwagen beantragt, muss dann gleich 60 Euro hinblättern. Diese Änderung sei, so Georges Mischo, im Sinne der Bürger. Sie soll Familien dazu ermutigen, mit nur einem Auto auszukommen. Schließlich gebe es bessere Alternativen. Zum Zeitpunkt der Studie wurde festgestellt, dass die Stadt über 9.000 Erstausweise ausgestellt hatte, während nur 3.000 Anwohnerparkausweise für Zweitwagen benötigt wurden.
Langfristig wollen die Gemeindeverantwortlichen einen Maßnahmenkatalog erarbeiten, in dem der Akzent auf der sanften Mobilität liegt. Einbahnstraßen sollen irgendwann für Fahrräder beidseitig befahrbar sein und das Parkleitsystem soll verbessert und informativer gestaltet werden. Genauso wünscht sich Bürgermeister Georges Mischo eine Anpassung der Beschilderung innerhalb der Stadt. Schilder mit der Aufschrift „Esch-Ouest“ oder „Esch-Est“ sind seiner Meinung nach überlebt. Er hätte gerne, dass den einzelnen Vierteln künftig Rechnung getragen wird. Die Umsetzung hiervon liegt jedoch bei der Straßenbauverwaltung.