Das Gesundheits- und Sozialministerium hat am Samstag in einer Pressemitteilung auf die aktuellen Diskussionen innerhalb der Ärztevereinigung AMMD reagiert. Diese will am 8. Oktober entscheiden, ob sie die Konvention mit der Nationalen Krankenkasse (CNS) kündigt.
Das Tageblatt hatte bereits am Freitag beim Ministerium um eine Stellungnahme gebeten. Ministerin Martine Deprez (CSV) war für ein Statement nicht zu erreichen, eine schriftliche Antwort sei in Arbeit, stand aber bis Redaktionsschluss noch aus. Diese erfolgte nun in Form der Mitteilung des Ministeriums am Samstagmorgen, die die möglichen Folgen einer Auflösung der Vereinbarung sowie laufende Reformvorhaben im Gesundheitssektor in den Mittelpunkt stellt.
Das Ministerium betont darin, dass die aktuell gültige Konvention Ende 2024 nach intensiven Verhandlungen zwischen AMMD und CNS unterzeichnet wurde. „Eine Kündigung dieser Vereinbarung hätte keine direkten Konsequenzen auf die Versicherten und Patienten, da alle Bestimmungen während der 12 Monate nach der Kündigung in Kraft bleiben würden“, geht aus der Mitteilung hervor. In dieser Zeit könnten Verhandlungen über ein neues Abkommen aufgenommen werden.
Darüber hinaus hob das Ministerium die gemeinsamen Arbeiten mit der AMMD an einer umfassenden Analyse des Gesundheitssystems hervor. Daraus sollen in den kommenden Monaten „konkrete Maßnahmen“ folgen. Genannt wurden unter anderem zusätzliche ambulante Anlaufstellen außerhalb von Krankenhäusern, eine nationale Strategie zur Digitalisierung von Gesundheitsdaten im Rahmen des europäischen Datenraums, rechtliche Grundlagen für ärztliche Gesellschaften sowie eine Überarbeitung des Krankenhausgesetzes.
Ein nächstes entscheidendes Treffen im sogenannten Quadripartite-Format ist bereits geplant. Dort sollen Ministerium, Sozialpartner, Mitglieder des Verwaltungsrats der CNS und bestimmte Gesundheitsdienstleister – darunter die AMMD – über Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzlage der Krankenkasse beraten. (DJ)
De Maart
Wat mei' vun der CNS remboursei'ert gett, waat d'Dokteren mei' profitei'eren.
Den Patient muss nach emmer wessen waat d'Gesondheet kascht, wann mer net wellen dass d'Kontributio'un bis an d'Onendlechkeet klemmt !
Fir banal Krankheeten d'Kontributio'un erop setzen, bei schwei'eren No-Behadlungen kann dann besgen mei' remboursei'ert ginn !
Na dann hoffen wir, dass das unter Dach und Fach ist, gegebenenfalls in spätestens 12 Monaten, falls es zu einer Kündigung kommen sollte, denn die Patienten wollen nicht die Leidtragenden dieser Staritereinen sein....