Donnerstag4. Dezember 2025

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Elfter Tag im Bommeleeër-Prozess„Eppes schif gelaf an der ganzer Gestioun vum Dossier Bommeleeër“

Elfter Tag im Bommeleeër-Prozess / „Eppes schif gelaf an der ganzer Gestioun vum Dossier Bommeleeër“
Me Roland Assa (m.) vertritt Pierre Reuland im Bommeleeër Bis Prozess, der sich in 33 Anklagepunkten vor Gericht verantworten muss  Zeichnung: Tageblatt / Kim Kieffer

Me Entringer sieht im „Bommeleeër Bis“-Prozess vor allem Fehler bei den Ermittlern und der Justiz und weniger bei seinem Mandanten Armand Schockweiler. Folgerichtig fordert er einen Freispruch für den früheren „Sûreté“-Chef.

Kein Meineid und ein überschrittener „délai raisonnable“: Me Entringer plädiert am Donnerstag für seinen Mandanten und früheren „Sûreté“-Chef Armand Schockweiler wenig überraschend auf Freispruch. In 25 Punkten wurde Schockweiler seitens der Staatsanwaltschaft der Falschaussage bezichtigt. „In keinem der 25 Anklagepunkte handelt es sich um Meineid – weder im juristischen, technischen oder auch menschlichen Sinn“, erörtert Me Entringer. Das einzige, was man seinem Mandanten vorwerfen könne, sei, dass dieser im Rahmen der Ermittlungen nicht die Antworten auf die Fragen geliefert habe, die die Ermittler sich erwartet hätten.

Armand Schockweilers Rolle in den Ermittlungen rund um die Attentate in den 80er Jahren erscheint ambivalent. Unter seiner Aufsicht sollen Beweisstücke verschwunden sein, er selbst soll sich immer wieder in Widersprüche verstrickt haben. Von der „Spur Geiben“ will Schockweiler nur aufgrund von „Gerüchten“ erfahren haben, dabei war er einer derjenigen, die mit den Ermittlungen am vertrautesten hätte sein müssen. Nicht jedoch, wenn man Me Entringers Plädoyer am Donnerstagnachmittag folgt. „Im ganzen Dossier Bommeleeër ist der Wurm drin“, erläutert Entringer.

Sogar der damalige Staatsanwalt Roby Biever („Et war net keen“) habe feststellen müssen, dass auf allen Seiten Fehler passiert seien. Und um die Lücken in der Bommeleeër-Ermittlung zu stopfen, sei die Staatsanwaltschaft zur Schlussfolgerung gekommen, dass die sechs Angeklagten im „Bommeleeër Bis“-Prozess etwas haben vertuschen müssen. „Alles deutet darauf hin, es kann davon ausgegangen werden, die Aussage von Schockweiler ist eher unwahrscheinlich und unglaubwürdig“, zitiert Me Entringer immer wieder aus der Bommeleeër-Akte. Man stehe hier vor der Kriminalkammer, 3 Jahre Gefängnis wurden für Schockweiler deswegen verlangt. „Dat ass dach kee Poppentheater“.

Die Zuschauerränge im großen Gerichtssaal haben sich in der dritten Woche etwas ausgedünnt
Die Zuschauerränge im großen Gerichtssaal haben sich in der dritten Woche etwas ausgedünnt Tageblatt / Kim Kieffer

Me Entringer arbeitet sich am Donnerstagnachmittag mehrfach an den Ermittlungsarbeiten ab. Den Ermittlern sei gestattet worden, eigene Meinungen und Annahmen in das Dossier einfließen zu lassen. Das habe jedoch dazu geführt, dass keine neutrale Arbeit abgeliefert wurde und lediglich versucht wurde den damaligen Offizieren nachzuweisen, dass diese die Bommeleeër-Affäre vertuscht hätten. A priori hätte für die Ermittler bereits festgestanden, dass sie belogen worden seien.

Selbst wenn das Gericht zur Auffassung kommen sollte, dass Armand Schockweiler sich des Meineids schuldig gemacht hätte, müsse noch der Beweis erbracht werden, dass diese einen Einflus auf den ursprünglichen Bommeleeër-Prozess gehabt haben könnte. Auch das sei bei keinem der 25 Anklagepunkte gegeben, meint Me Entringer.

Warum sitzen die sechs Angeklagten Reuland, Schockweiler, Stebens, Weydert, Büchler und Harpes heute vor Gericht? Diese Frage richtet Me Entringer zu Beginn seiner Ausführungen an die Vorsitzende des Gerichtes Elisabeth Ewert. Und beantwortet sie gleich selbst: „Et ass keng top Aarbescht geleescht ginn. An lo 40 Joër dono mussen mir de Fil denouéieren. Si gi beschëllegt der Justiz falsch Aussoën gemach ze hun. Et ass awer eng Enquête an eng Instruktioun, déi schif gelaaf sinn.“

„Armand Schockweiler hat den Freispruch verdient“, schließt Me Entringer seine Ausführungen. Die Forderungen der Nebenklage der Hauptangeklagten im ursprünglichen Bommeleeër-Prozess bezeichnet der Anwalt als „unanständig“ und „haarsträubend“.

Der Prozess wird am Montag mit den Erwiderungen der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägern weitergeführt.