Abwarten und Tee trinken, heißt es. Die Beantwortung der Frage, ob das „Heescheverbuet“ in der von Polizeiminister Léon Gloden gutgeheißenen Fassung Bestand hat, lässt auf sich warten. Me Frank Rollinger, Anwalt einer der beiden Bettler, die gegen die Verordnung geklagt haben, hat das Eilverfahren vor dem Luxemburger Verwaltungsgericht stoppen lassen und die Klage anders orientiert. Zur angesetzten Sitzung ist es am Freitagmorgen deshalb nicht gekommen.
Um die Sache grundsätzlich klären zu lassen, verfolgt er eine andere Strategie. Die prozeduralen Schritte, die er nutzt, sind juristische Schachzüge, die, seiner Meinung nach, aber jedenfalls dafür sorgen sollen, dass es unterm Strich schneller geht, so Me Rollinger. Der normale Weg, um eine einstweilige Verfügung gegen die Verordnung der Stadt Luxemburg zu erwirken, würde viel Zeit in Anspruch nehmen, sagt er. Nun könnte es bereits Ende des Jahres zu einer Entscheidung kommen. Dazu müsse jetzt er sowie die Stadt Luxemburg und der Staat Stellung beziehen und diese vor dem Verwaltungsgericht einreichen, was in den nächsten Wochen der Fall sein könnte. Danach heißt es abwarten.
Bis die Sache entschieden ist, besteht Rechtsunsicherheit. Polizisten dürfen also weiterhin aufgrund von Artikel 42 der Gemeindeverordnung Bettler vom Platz verweisen und bei Ungehorsamkeit von deren Seite dann auch Protokolle schreiben. Inwiefern diese allerdings rechtens sind und auch rechtens bleiben sowie vor einem Gericht landen, was eher unwahrscheinlich scheint, bleibt wie gesagt abzuwarten. Den Bettlern dürfte das komplett egal sein.
De Maart

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