Donnerstag23. Oktober 2025

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Chamber„Entlaaschtungspak“ verabschiedet: Steuertabelle um weitere 2,5 Indexstufen angepasst

Chamber / „Entlaaschtungspak“ verabschiedet: Steuertabelle um weitere 2,5 Indexstufen angepasst
Finanzminister Gilles Roth dürfte sich über das Votum zum „Entlaaschtungspak“ freuen Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Die Chamber hat am Mittwoch dem „Entlaaschtungspak“ zugestimmt. Damit wird unter anderem die Steuertabelle zum 1. Januar noch einmal um 2,5 Indexstufen angepasst.

Das Parlament hat am Mittwoch für den „Entlaaschtungspak“ gestimmt. Somit wird am 1. Januar unter anderem die Steuertabelle noch einmal um 2,5 Indexstufen angepasst. Bereits im Januar 2024 wurde sie um vier Indexstufen bereinigt – davon waren bereits 2,5 von der Dreierkoalition beschlossen worden. 

Mit dem „Entlaaschtungspak“ sollen auch Alleinerziehende steuerlich entlastet werden. Bis zu einem Bruttoverdienst von 52.400 im Jahr müssen keine Steuern mehr entrichtet werden. Auch wird der unqualifizierte Mindestlohn steuerlich befreit.

Talente aus dem Ausland anlocken

Mit dieser Maßnahme will die Regierung auch zur Wettbewerbsfähigkeit Luxemburgs beitragen, indem besondere Regeln für ausländische Talente eingeführt werden. Somit will die Regierung „hochspezialisierte Profile“ nach Luxemburg locken, wie es in einem Schreiben des Luxemburger Finanzministeriums heißt. Die derzeitige Regelung, die auf einer teilweisen Freistellung der jährlichen Bruttovergütung in Form von Prämien und der Berücksichtigung anderer Kosten beruht, die durch den Umzug der Fachkraft entstehen, wird durch eine Freistellung von 50 Prozent der jährlichen Bruttovergütung bis zu einer Obergrenze von 400.000 Euro ersetzt und damit vereinfacht.

Zudem soll eine Steuerprämie für junge Arbeitnehmer eingeführt werden. Drei Viertel dieser Prämie, die je nach Höhe des Gehalts dieses jungen Arbeitnehmers zwischen 2.500 und 5.000 Euro liegt, sind steuerfrei. Auch wird eine Steuergutschrift bei Überstunden für Grenzgänger eingeführt. Die bereits geltenden Steuervergünstigungen bei Einstellungen von Arbeitslosen werden bis 2026 verlängert.

„Weitere im Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahmen sind die Anpassung der Regel zur Begrenzung der zusätzlichen Kreditkosten und der gesetzlichen Regelung für Familienvermögensverwaltungsgesellschaften als Anti-Missbrauchs-Maßnahme“, schreibt das Finanzministerium in seiner Pressemitteilung nach dem Votum in der Chamber am Mittwochabend.

Körperschaftssteuer sinkt

Zusätzlich zu den Vergünstigungen für physische Personen werden auch Steuersenkungen für Unternehmen eingeführt. So wird die Körperschaftssteuer (IRC) gemäß dem Regierungsprogramm um einen Prozentpunkt herabgesetzt:

– von 17 auf 16 Prozent für Unternehmen mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 200.000 Euro;

– von 15 auf 14 Prozent für Unternehmer und kleine Unternehmen mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 175.000 Euro. Zwischen diesen beiden Einkommensniveaus ist ein sogenannter Glättungsmechanismus vorgesehen.

Jemp
12. Dezember 2024 - 9.47

Ech gehéieren zum Mëttelstandsbockel an ech hunn ausgerechent, datt ech 400€ am Joer méi an der Pai hunn, awer wéinst der Verdeierung vum Elektresch duerch d'deelweist Ewechfale vum Energiepräisdeckel 700€ méi muss blechen. Fir 2026 gëtt et nach eng Kéier 700€ méi fir Energie ze bezuelen. Also am ganzen 1000€ MANNER netto vum Brutto. Awer d'CSV verkeeft eis alt erëm eng massiv Verschlechterung als Verbesserung a se téinen an tuten, datt engem d'Ouere wéi dinn. Wat sinn dat Naischnotzen a Fuddeler!