Fälle von Beamtenbeleidigung häufen sich in Luxemburg: von 177 im Jahr 2019 auf 292 im Jahr 2023. Dan Biancalana (LSAP) fragt deswegen in einer parlamentarischen Frage Innenminister Léon Gloden (CSV), was dieser dagegen zu tun gedenkt – und welche Strafen verhängt werden.
Die Beleidigung eines Polizisten – sei es durch Worte, Taten, Gesten, Drohungen, Schriften oder Zeichnungen – kann mit einer Freiheitsstrafe zwischen acht Tagen und einem Monat und einer Geldstrafe von 251 bis 2.000 Euro bestraft werden. Noch härter wird gegen Fälle von Rebellion vorgegangen: „Einfache Rebellion“ kann mit einer Haftstrafe zwischen acht Tagen und zwei Jahren belangt werden. „Schwere Rebellion“ wird noch härter bestraft.
Im Koalitionsvertrag der CSV-DP-Regierung ist vorgesehen, dass die Strafverfahren bei Beamtenbeleidigung evaluiert – und möglicherweise ausgeweitet werden, schreibt Gloden in seiner Antwort. So sollen dann möglicherweise die Strafen auch bei Vergehen gegen Beamte des öffentlichen Verkehrssektors gelten. Ihnen soll das „gleiche Schutzniveau geboten werden, das anderen öffentlichen Bediensteten bei der Ausübung ihrer Aufgaben gewährt wird“.
Bodycams – die im Laufe des Jahres 2025 eingeführt werden sollen – sollen dafür sorgen, dass Polizisten sich besser gegen Beleidigungen und körperliche Angriffe schützen können. „In eskalierten Situationen kann die Bodycam für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, insbesondere als Mittel zur Deeskalation und zum Abbau sowohl verbaler als auch physischer Aggressionen“, schreibt Gloden.
De Maart
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