MittelstandDie Zahl der Niederlassungsbewilligungen ist 2020 hoch geblieben

Mittelstand / Die Zahl der Niederlassungsbewilligungen ist 2020 hoch geblieben
 Mittelstandsminister Lex Delles und Gilles Scholtus  Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Trotz Corona ist auch letztes Jahr die Zahl der im Mittelstandsministerium angefragten Niederlassungsbewilligungen („Autorisations d’établissement“) hoch geblieben. Jedoch hat sich die Dauer der Bearbeitung der Anfragen im Schnitt leicht verlängert.

Das abgelaufene Jahr 2020 sei ein ganz spezielles, so Mittelstandsminister Lex Delles am Dienstag vor Journalisten. Das Ministerium sei einer wahren Arbeitsüberlastung ausgesetzt gewesen. Insgesamt habe die Behörde, Covid-bedingt, 42.419 Hilfe-Anfragen von Unternehmen bearbeitet. Satte 261 Millionen Euro an Unterstützung seien ausbezahlt worden. Mit dem ersten Halbjahr 2021 sind die Zahlen weiter gestiegen: auf insgesamt 60.000 Anfragen und 415 ausbezahlte Millionen.

Als Folge dieser zusätzlichen Arbeit ist die Dauer der Bearbeitung von Anträgen für Niederlassungsbewilligungen leicht gestiegen. Von im Schnitt 9,4 Tagen im Jahr 2019 auf 9,8 Tage im Jahr 2020. Damit liege Luxemburg im internationalen Vergleich in einem „guten Mittelfeld“, so Gilles Scholtus vom Wirtschaftsministerium. Vor 20 Jahren wurden für das Erhalten einer Niederlassungsbewilligung im Schnitt noch fünf bis sechs Wochen benötigt – vor zehn Jahren waren es etwa 12 bis 13 Tage.

Die Anzahl der 2020 eingereichten Anfragen für eine „Autorisation d’établissement“ ist derweil hoch geblieben. Nur in den Monaten des harten Lockdowns, März und April, seien starke Rückgänge gemessen geworden, so der Minister. In den Monaten Juni und Juli wurden dann höhere Zahlen als im Vorjahr registriert. Am Ende des Jahres wurden 11.245 Anfragen verbucht. Ein leichter Covid-bedingter Rückgang um 6,4 Prozent verglichen mit dem Vorjahr. Die Zahlen seien somit ähnlich wie vor zwei Jahren, bemerkte Delles.

Im Detail kamen 63,4 Prozent der Anfragen aus dem Bereich Handel, 32,2 Prozent aus dem Handwerk und 4,4 Prozent aus dem Bereich „Professions libérales“. Allein im Handwerk lag die Zahl der Anfragen über der vom Vorjahr. Die große Mehrheit der Anfragen (58,5 Prozent) hatte die Gründung einer S.à r.l. als Ziel; 21,9 Prozent wollten eine S.à r.l. simplifiée und 17,4 Prozent eine S.A. gründen. Insgesamt haben, ähnlich wie im Vorjahr, 87,1 Prozent der Anfragen die Zustimmung vom Ministerium erhalten.

„Das Unternehmertum hat funktioniert“

Auch die angefragte Zahl der Zertifikate war 2020 rückläufig. Hierbei handelt es sich um Handwerks- und Industriebetriebe aus dem Ausland, die jährlich eine Zulassung für ihre Tätigkeiten auf dem Luxemburger Markt anfragen müssen. (Betriebe aus dem Bereich Handel brauchen keine solche Zertifizierung.) Die Zahl der ausgestellten Zertifikate lag 2020 bei 4.663, fast zehn Prozent weniger als im Vorjahr.

Die Mehrheit der Anfragen für Zertifikate (48,7 Prozent) kam aus Deutschland, gefolgt von Belgien (26,3 Prozent) und Frankreich (14,5 Prozent). Nur die Zahl der Anfragen aus Belgien war 2020 höher als 2019.

Mittelfristig will Delles die Dauer von Anträgen für Niederlassungsbewilligungen, dessen Entwicklung ihm am Herzen liegt, wie er sagt, wieder weiter nach unten drücken. In einer idealen Welt könnte er sich eine Bearbeitungszeit von etwa sieben Tagen vorstellen. Helfen, um das Ziel zu erreichen, könne beispielsweise „der Sprung nach vorn, den wir letztes Jahr bei der Digitalisierung gemacht haben“. Weniger als die sieben Tage wäre eigentlich nicht möglich, so der Minister. Denn es sei wichtig, die Kriterien richtig zu überprüfen. Dazu zählen beispielsweise handwerkliche Qualifikationen und eine Überprüfung der Ehrbarkeit der Antragssteller. Wenn einer Anfrage alle erforderlichen Papiere beigefügt seien, betrage die Dauer im Schnitt fünf bis sechs Tage, sagt er.

„Das Unternehmertum hat funktioniert“, so der Minister. Die Zahl der Firmen sei auch letztes Jahr weiter gewachsen. Im Handwerk beispielsweise wurde die Marke von 8.000 Betrieben überschritten.

Die Entwicklung der Zahl der Anfragen für Niederlassungsbewilligungen und Zertifikate
Die Entwicklung der Zahl der Anfragen für Niederlassungsbewilligungen und Zertifikate Screenshot: Mittelstandsministerium

Niederlassungsgenehmigung

Jede gewerbliche Tätigkeit bedarf einer Niederlassungsgenehmigung (auch Gewerbegenehmigung genannt). Das gilt, wie auf guichet.public.lu nachzulesen ist, für Unternehmen und für Privatpersonen. Es gibt jedoch Sonderfälle (etwa Ärzte und Wirtschaftsprüfer), für die andere Gesetze gelten. Zur Erhaltung der Genehmigung muss der Antragsteller einige Bedingungen erfüllen. Dazu zählt, eine berufliche Qualifikation zu haben, die der beabsichtigten Tätigkeit entspricht. Auch Räumlichkeiten in Luxemburg, in denen die vorgesehene Aktivität ausgeübt werden kann, müssen vorhanden sein. Die „berufliche Ehrenhaftigkeit“ muss ebenfalls gewährleistet sein. Beispielsweise darf der Antragssteller nicht Sozial- oder Steuerabgaben umgangen haben, zu deren Zahlung er verpflichtet war. Zur Unternehmensgründung ist noch der Eintrag in das Firmenregister erforderlich.