Freitag24. Oktober 2025

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StudienbeihilfenDie Regierung reformiert die Studienbeihilfen und will damit für mehr Gerechtigkeit sorgen

Studienbeihilfen / Die Regierung reformiert die Studienbeihilfen und will damit für mehr Gerechtigkeit sorgen
Hochschulministerin Stéphanie Obertin stellte die Reform der Beihilfen vor  Foto: Editpress/Didier Sylvestre

Die Regierung hat das Gesetz über die staatlichen Studienbeihilfen überarbeitet. Künftig sollen die Hilfen stärker an die Lebensrealität der Studierenden angepasst werden.

Studieren kann ganz schön teuer werden. Im Studienjahr 2024/25 haben insgesamt 71.562 Studierende staatliche Finanzhilfen beantragt, und 65.873 Anträge wurden genehmigt, was den Staat 180,8 Millionen Euro kostete. Mit dem Ziel größerer sozialer Gerechtigkeit hat Hochschulministerin Stéphanie Obertin (DP) das Gesetz über die Studienbeihilfen reformiert. Das angepasste Gesetz soll zudem für mehr Transparenz sorgen und der Realität der Studierenden Rechnung tragen.

„An der Grundausrichtung der Beihilfen ändert sich nichts“, so Obertin. Die Beihilfen setzen sich weiterhin aus Basisstipendium, Mobilitätsstipendium, Sozialstipendium und Familienstipendium zusammen. Hinzu kommen die Einschreibegebühren, an denen sich der Staat mit bis zu 3.800 Euro beteiligt. Eine der Anpassungen betrifft die Indexierung der Beihilfen, die künftig nicht mehr jährlich, sondern jedes Semester vorgenommen werden kann. So soll schneller auf steigende Lebenshaltungskosten reagiert werden. Das Mobilitätsstipendium für Studierende im Ausland wird um 158 Euro auf 3.132 Euro pro Jahr erhöht. Allerdings muss nachgewiesen werden können, dass die Studierenden mindestens zwei Monate pro Semester eine Wohnung im Ausland mieten.

„Prime de réussite“

Wie bisher können Studierende, die sich in einer „schwierigen und außergewöhnlichen Lage“ befinden, die sich auf ihr Studium auswirkt, eine Erhöhung der Finanzhilfen um 2.000 Euro erhalten. Der Begriff „schwierige und außergewöhnliche Lage“ wurde in der Gesetzesüberarbeitung genauer definiert und umfasst Situationen, die ein normales Fortkommen im Studium behindern, sowie prekäre Lebenslagen finanzieller oder sozialer Natur, die sich auf das Studium auswirken.

Teilzeitstudierende können verschiedene Beihilfen in Höhe von 50 Prozent erhalten. Im Gegenzug wird die maximale Bezugsdauer verdoppelt. Diese hängt vom jeweiligen Studiengang ab. Wer einen Studiengang abschließt, hat künftig Anspruch auf eine „prime de réussite“ in Höhe von 250 Euro. Zudem wurde der Zinssatz für den Studentenkredit von zwei auf 1,8 Prozent gesenkt. Eine weitere Neuerung betrifft die Doktoranden: Sie erhalten ihre finanziellen Beihilfen künftig über den „Fonds national de la recherche“.

„Mit diesen Anpassungen wollen wir die Studierenden noch besser begleiten und weiterhin den Prinzipien der Gerechtigkeit und Solidarität Rechnung tragen“, so Obertin. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass auch Kinder von Grenzgängern oder von Eltern, die mindestens zehn Jahre in Luxemburg sozialversichert waren, beziehungsweise Studierende, die mindestens fünf Jahre ihrer Schulzeit in Luxemburg absolviert haben, Anspruch auf Studienbeihilfen haben. Von den 71.562 Anträgen kamen 31.571 von Studierenden, die nicht in Luxemburg ansässig sind. Von den insgesamt 180,8 Millionen Euro, die ausbezahlt wurden, gingen 52,4 Millionen an nicht in Luxemburg ansässige Studierende.

Reinertz Barriera Manfred
24. Oktober 2025 - 18.44

Diese Gelder sind gut investiert in unsere Studenten, damit sie auch das studieren können, was sie wollen und da, wo sie wollen, nur im Gegenzug sollten sie auch dem Land etwas zurückgeben, wie oft im Ausland gehandhabt wird z.B . nach dem Studium zwei, drei Jahre im Staatsdienst arbeiten...