Donnerstag23. Oktober 2025

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TélétravailDie flexible Steuerregelung mit Frankreich wird bis 31. August verlängert

Télétravail / Die flexible Steuerregelung mit Frankreich wird bis 31. August verlängert
Auch die belgische Regierung hat Anfang der Woche das flexible Steuerregime für Pendler bis Ende August verlängert Symbolbild: AFP/APA/Barbara Gindl

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Vorläufige Sicherheit: Nach den belgischen Grenzpendlern dürfen auch Arbeitnehmer aus Frankreich weiterhin von zu Hause aus arbeiten, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Das teilte Finanzminister Pierre Gramegna am Mittwoch, 24.6. auf Twitter mit.

Nachdem die belgische Regierung Anfang der Woche das flexible Steuerregime für Pendler bis zum 31. August verlängert hat, zog Frankreich am Mittwoch nach. Damit ist die Regel, wonach in Frankreich wohnende Arbeitnehmer nur 29 Tage im Home-Office arbeiten können, bevor sie im Land ihres Wohnsitzes steuerpflichtig werden, weiterhin vorläufig außer Kraft gesetzt.

Die Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland verlängert sich automatisch um jeweils einen Kalendermonat, solange weder Luxemburg noch die Bundesrepublik diese mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats aufkündigt. Damit ist die Regelung für deutsche Grenzpendler zumindest noch bis Juli 2020 gesichert.

Marcel Gillander
25. Juni 2020 - 18.54

Heimarbeit: Für den einen Utopie, für den anderen Alptraum! Der eine freut sich weil er im Homeoffice arbeiten darf, dem anderen geht es an die Seele weil er dort arbeiten muss. Für viele ist das Büro nicht nur ein Ort an dem man seine 8 Stunden absitzt und eine mehr oder weniger sinnvolle Arbeit verrichtet, sondern auch ein Ort der Begegnung, ein Ort an dem man gemeinsam lacht und sich über Erfolge freut, ein Ort an dem man sich ärgert, Meinungen austauscht oder Intrigen gegen den Chef schmiedet... Heimarbeit führt zu rein hierarchischen Strukturen (top-down) , reduziert die Betriebsabläufe auf ihre Bestandteile, entwertet den menschlichen Beitrag und erleichtert damit die weitgehende Automatisierung...

Peter
25. Juni 2020 - 16.34

Es wäre jetzt an der Zeit der kulante Regelung seitens der Nachbarn mit einem Angebot seitens Luxemburg entgegenzukommen. Gebt der Region einen Teil der einbehaltenen Lohnsteuer der Grenzgänger und die Telearbeit hat hier eine Zukunft und löst gleichzeitig viele Probleme.

Manuel
25. Juni 2020 - 11.12

Natürlich dürfen die heimischen Arbeitnehmer Homeoffice machen. Da spielt es doch steuerrechtlich keine Rolle.

Grober J-P.
24. Juni 2020 - 13.09

Wie ist es denn mit heimischen Arbeitnehmern, dürfen die auch Homeoffice machen?