Vorläufige Sicherheit: Nach den belgischen Grenzpendlern dürfen auch Arbeitnehmer aus Frankreich weiterhin von zu Hause aus arbeiten, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Das teilte Finanzminister Pierre Gramegna am Mittwoch, 24.6. auf Twitter mit.
Bonne nouvelle pour les #frontaliers français ,car les flexibilités introduites suite au @CovidFrance pour le régime fiscal du télétravail sont prorogées jusqu’au 31 août 2020. Merci à la @France pour sa coopération qui facilitera la transition pour entreprises et salariés. PG
— Pierre Gramegna (@pierregramegna) June 24, 2020
Nachdem die belgische Regierung Anfang der Woche das flexible Steuerregime für Pendler bis zum 31. August verlängert hat, zog Frankreich am Mittwoch nach. Damit ist die Regel, wonach in Frankreich wohnende Arbeitnehmer nur 29 Tage im Home-Office arbeiten können, bevor sie im Land ihres Wohnsitzes steuerpflichtig werden, weiterhin vorläufig außer Kraft gesetzt.
Die Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland verlängert sich automatisch um jeweils einen Kalendermonat, solange weder Luxemburg noch die Bundesrepublik diese mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats aufkündigt. Damit ist die Regelung für deutsche Grenzpendler zumindest noch bis Juli 2020 gesichert.
Heimarbeit: Für den einen Utopie, für den anderen Alptraum! Der eine freut sich weil er im Homeoffice arbeiten darf, dem anderen geht es an die Seele weil er dort arbeiten muss. Für viele ist das Büro nicht nur ein Ort an dem man seine 8 Stunden absitzt und eine mehr oder weniger sinnvolle Arbeit verrichtet, sondern auch ein Ort der Begegnung, ein Ort an dem man gemeinsam lacht und sich über Erfolge freut, ein Ort an dem man sich ärgert, Meinungen austauscht oder Intrigen gegen den Chef schmiedet... Heimarbeit führt zu rein hierarchischen Strukturen (top-down) , reduziert die Betriebsabläufe auf ihre Bestandteile, entwertet den menschlichen Beitrag und erleichtert damit die weitgehende Automatisierung...
Es wäre jetzt an der Zeit der kulante Regelung seitens der Nachbarn mit einem Angebot seitens Luxemburg entgegenzukommen. Gebt der Region einen Teil der einbehaltenen Lohnsteuer der Grenzgänger und die Telearbeit hat hier eine Zukunft und löst gleichzeitig viele Probleme.
Natürlich dürfen die heimischen Arbeitnehmer Homeoffice machen. Da spielt es doch steuerrechtlich keine Rolle.
Wie ist es denn mit heimischen Arbeitnehmern, dürfen die auch Homeoffice machen?