SchülerartikelDas Recht, die persönliche Meinung äußern zu dürfen

Schülerartikel / Das Recht, die persönliche Meinung äußern zu dürfen
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Im Rahmen einer Serie zum Internationalen Tag der Pressefreiheit (3. Mai) haben Schüler im Tageblatt das Wort. In diesem Artikel beschäftigen sich die Autorinnen mit dem Thema Meinungsfreiheit.

Meinungsfreiheit ist an sich ein Grundrecht. Doch wie weit reicht unsere Meinungsfreiheit wirklich? Was darf man sagen und was besser nicht? Wo liegen die Grenzen und wie unterscheidet sich die Situation in verschiedenen Ländern? Woher kommt die Freiheit, seine Meinung zu äußern?

Von Meinungsfreiheit oder auch Meinungsäußerungsfreiheit war bereits 1789 während der Französischen Revolution die Rede. Im Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte wird festgelegt, dass jeder seine Ansichten in Wort, Schrift und Bild verbreiten darf. Die sogenannte Zensur, die den mächtigen Staatsoberhäuptern half, ihr Volk unter ihrer Kontrolle zu halten, verschwand endlich.

Dies legte die Grundlage für die Meinungsfreiheit, die unsere modernen Gesellschaften alle bis heute verteidigt haben. Dieser große Schritt ermöglicht es bis heute noch, sich mit der Regierung und den bestehenden Gesetzen auseinanderzusetzen und diese ohne Angst vor Konsequenzen kritisieren zu können. Außerdem bildet die Meinungsfreiheit und auch Meinungsdiversität die Grundlage für die Demokratie. Auch die Pressefreiheit, also die Freiheit, zu berichten, entstand aus diesem Grundgedanken, denn mithilfe der rechtlichen Grundlage der Informationsfreiheit wird verhindert, dass Informationen zurückgehalten werden. Im Laufe der Zeit übernahmen mehr und mehr Länder das Prinzip dieses Rechtes und heutzutage befindet es sich in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union:

Artikel 11 – Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit:
1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
2. Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.
Quelle: FRA (European Union Agency for Fundamental Rights)

Grenze zwischen Meinung und Unruhestiftung

Die mediale Welt hat sich aber mächtig gedreht. Der Begriff der Meinungsfreiheit wird inflationär häufig bedient. Die sozialen Netzwerke liefern eine neue Plattform. Und selten kommt es nicht vor: Sobald ein Beitrag in einem sozialen Netzwerk geteilt wird, folgen auf Kommando die Kommentare. Einige fallen positiv aus. Andere hingegen arten regelrecht aus. In der Internetsprache werden Personen, die „unfreundliche“ Kommentare schreiben, als „Hater“ bezeichnet. Menschen also, die negative, teils aber eben auch hasserfüllte Kommentare hinterlassen.

Nüchtern gesehen ist es jedoch sehr schwer, festzulegen, ob es sich um Hass oder einfach nur Meinungsäußerung handelt, denn nicht jede Aussage oder jeder Kommentar, der etwas kritisiert, muss natürlich gleich von Hass oder Aufruf zum Hass zeugen. Die Grenzen sind teils fließend, teils nicht erkennbar. Soziale Netzwerke müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, eine Plattform für Hassreden und sogenannte „Fake News“ zu liefern und nicht schnell genug zu reagieren.

Neben der Schwierigkeit, ein genaues Urteil zu fällen, tritt aber eben auch immer wieder mehr die Zensur in den Vordergrund. YouTube-Videos werden wegen falscher Informationen, Nacktheit und sexueller Aktivität oder Aufruf zum Hass gesperrt und auch Instagram-, Twitter- und Facebook-Beiträge sowie Tiktok-Clips erleben dasselbe Schicksal. Accounts werden gesperrt und Bilder und Videos gelöscht, manchmal zu Recht, da Falschmeldungen und Hass verbreitet werden, jedoch nicht immer ist die Zensur gerechtfertigt.

Können die Firmen, die hinter unseren sozialen Netzwerken stecken, einfach ihre eigene Welt mit eigenen Gesetzen aufstellen? Diese Frage rückt immer mehr in den Fokus, obwohl die Antwort jedoch klar sein sollte. Das Gesetz der Meinungsfreiheit existiert ja bereits, doch hauptsächlich im Internet mangelt es an einer geregelten und klaren Kontrolle von dem, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Es mangelt aber auch an Verantwortungsbewusstsein, wenn soziale Netzwerke sich herausreden, ja gar keine Medienunternehmen zu sein.

Geografische Unterschiede

Unsere Freiheit, uns zu etwas äußern zu dürfen, ist zwar in Europa gesetzlich festgelegt und auch kontroverse Meinungen dürfen eben geäußert werden. Es gibt aber eben auch Länder, in denen fast keine Meinungsfreiheit möglich ist, und andere, wo die Bürger fast alle ihre Meinung äußern dürfen.

Nordkorea werden immer wieder schwerwiegende Verstöße vorgeworfen. Ein Staat, in dem niemand seine Meinung zu der Politik von Staatschef Kim Jong-un äußeren darf, ansonsten drohen verheerende Konsequenzen, die sogar zu einer Haft- oder einer Todesstrafe führen können. Es gibt viele weitere Länder, in denen die Meinungsfreiheiten ähnlich unterdrückt werden wie in Nordkorea. Auch in Ägypten, China, Kuba, den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Zentralafrikanischen Republik bleibt Meinungsfreiheit eine Illusion.

In Luxemburg ist die Meinungsfreiheit seit 1848 in unserer Verfassung verankert. Verstöße gegen die Meinungsfreiheit können mit Gefängnisstrafen von bis zu sechs Monaten auf Bewährung ausgesprochen werden. Die Meinungsfreiheit ist jedoch auch nicht grenzenlos und unendlich. In einer Demokratie muss sie immer wieder aufs Neue verteidigt werden.