Mittwoch22. Oktober 2025

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ChamberClaudine Konsbruck wird neue Ombudsfrau – Claudia Monti tritt ihren Posten im HUT-Verwaltungsrat an

Chamber / Claudine Konsbruck wird neue Ombudsfrau – Claudia Monti tritt ihren Posten im HUT-Verwaltungsrat an
Claudine Konsbruck ist zukünftig die Ansprechpartnerin für Bürger, die Zwist mit den Behörden haben. Foto: Julien Garroy/Editpress-Archiv
Claudia Monti: nun ehemalige Ombudsfrau und Gründungsmitglied der Caritas-Nachfolgeorganisation HUT
Claudia Monti: nun ehemalige Ombudsfrau und Gründungsmitglied der Caritas-Nachfolgeorganisation HUT Foto: Editpress/Alain Rischard

Claudine Konsbruck wurde bei der Parlamentssitzung vom Dienstag mit 51 von insgesamt 57 Stimmen zur neuen Ombudsfrau gewählt. Drei Abgeordnete waren bei der Wahl abwesend. Somit löst Konsbruck die Rechtsanwältin Claudia Monti ab, die diesen Posten seit März 2017 bekleidete. Damit kann die Mitbegründerin der Caritas-Nachfolgeorganisation „HUT – Hëllef um Terrain“ nun auch offiziell ihren Platz im HUT-Verwaltungsrat antreten. Bisher wurde Monti dort von Christian Billion (PwC) vertreten.

Nach Marc Fischbach (2003-2011), Lydie Err (2011-2017) und Claudia Monti (2017-2025) ist Claudine Konsbruck die vierte Person, die das Amt des Ombudsmanns in Luxemburg ausüben wird. Das Mandat hat eine Dauer von acht Jahren.

Konsbruck ist Mitglied der CSV und war bereits 2018 für kurze Zeit Mitglied der Chamber. Die studierte Juristin hat lange Zeit für das Justizministerium gearbeitet und als „Conseillère de gouvernement“ unter fünf Justizministern (Marc Fischbach, Luc Frieden, François Biltgen, Octavie Modert, Félix Braz) gedient. Marc Fischbach war seinerseits der erste Ombudsmann in Luxemburg. Konsbruck ist mit dem früheren CSV-Minister Joseph Bech sowie Guillaume Konsbruck verwandt. Gelebt hat die Mutter von drei Kindern immer in Belair.


Begriffserklärung

Ein Ombudsmann ist eine von Parlament ernannte, unabhängige Vertrauensperson, die Beschwerden von Menschen gegenüber der Verwaltung nachgeht. Das Amt wurde 2003 in Luxemburg eingeführt. An den Ombudsmann/die Ombudsfrau kann sich jeder wenden, der sich von einer Verwaltung ungerecht behandelt fühlt. Zuvor sollte der Betroffene jedoch bei der Verwaltung selbst nachgefragt und um Erklärungen für deren Verhalten gebeten haben. Der Ombudsmann ist in erster Linie für die Schlichtung von Streitfällen zuständig, die im Idealfall in gegenseitigem Einvernehmen vonstattengehen soll. Er ersetzt keinen Anwalt oder entsprechende juristische Beratung.