Der Gesetzentwurf, mit dem die Regierung die Vermummung in Luxemburg auf nationaler Ebene regeln will – oft als Burka-Verbot bezeichnet –, ist nicht ausreichend begründet und ignoriert den Luxemburger Kontext. So zumindest die Einschätzung der „Commission consultative des droits de l’homme“ (CCDH).
„Die Regierung hat die Entscheidung der Straßburger Richter untersucht, geschaut, was erlaubt ist, und dies dann übernommen“, so Francis Maquil, Jurist der Organisation. Zur Erinnerung: In Luxemburg ist die Vermummung seit Jahrzehnten in einigen Gemeindeordnungen geregelt. Die Regierung hatte erst argumentiert, dies würde ausreichen, später jedoch einen Gesetzentwurf für ein nationales Vermummungsgesetz vorgelegt. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass neue juristische Erkenntnisse – insbesondere eine Einschätzung des Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg – nahelegen, dass eine Regelung, die die Religionsfreiheit betreffen könnte, nur über ein nationales Gesetz geregelt werden kann.
Allerdings habe man der Regulierung auf Gemeindeebene nicht einmal eine Chance gegeben, sich zu beweisen, so Gilbert Pregno, Präsident der CCDH. Mit anderen Worten: Es wurde nie eine Burka-Trägerin aufgrund einer solchen Regel bestraft und es hat sich nie ein Gericht mit der Gültigkeit einer solchen Strafe auseinandergesetzt.
Laut Einschätzung der CCDH stellt die Gesetzesvorlage ein Eingriff in die Religionsfreiheit und Privatsphäre dar. Deshalb müsse ein solches Gesetz gut begründet werden. Dies habe die Regierung allerdings nicht gemacht. Sie führe lediglich den vagen Begriff des „vivre ensemble“ an. Der CCDH zufolge reicht es nicht, ein solches Argument in den Raum zu stellen. „Dafür müsste allerdings vorher untersucht werden, ob Frauen, die sich vermummen, dem harmonischen Zusammenleben in einer Gesellschaft schaden und es in Gefahr bringen. Ob dadurch zum Beispiel Spannungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern entstehen“, sagt Pregno.
„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte spricht vom Zusammenleben. Und er sagt, es müsse untersucht werden, ob dieses Zusammenleben in Bedrängnis gerät. Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Regierung nicht ausreichend belegt hat, dass im Luxemburger Kontext das Tragen der Burka eine Gefahr für das Zusammenleben darstellt und sich dadurch ein Verbot aufdrängt“, so Pregno. Und weiter: „Uns scheint es so, als wenn hier eine Lösung für ein Problem gesucht wurde, das es noch nicht gibt.“
Die CCDH weist darauf hin, dass keine dahingehenden Studien gemacht wurden, die muslimischen Verbände nicht konsultiert wurden und mit den betroffenen Frauen nicht gesprochen wurde. Schätzungen zufolge gibt es in Luxemburg fünf bis zehn Frauen, die eine Vollverschleierung tragen, erklärt Pregno. Diese geringe Zahl sei natürlich kein Argument, um kein Gesetz zu erlassen, allerdings sei die Zahl wichtig, weil sich im Kontext des Gesetzentwurfes die Frage nach dem „Zusammenleben“ stellt.
Gründe für das Tragen einer Vollverschleierung können von Tradition über Religion bis hin zu Zwang reichen, so die CCDH. Wenn man davon ausgeht, dass die Frauen (von ihren Ehemännern) gezwungen werden, ein solches Kleidungsstück zu tragen, stelle sich zudem die Frage, weshalb die Frau hierfür sanktioniert wird.
De Maart


Erstaunlich mit welchem Eifer mittelalterliche, menschenverachtenden frauenverachtende Praktiken von weltfremden Aussenseitern verteidigt werden, die in anderen Bereichen wieder völlig andere Fordrungen an uns Bürger stellen. Dies Haltung ist extrem inkonsistent.
Wenigstens für Primärschulen gibt es ganz klare Argumente für ein Verschleierungsverbot: Wer kleine Kinder von der Schule abholt, sollte für das Lehrpersonnal erkennbar sein. Das rechtliche Risiko für Schule und Lehrpersonnal ist ansonsten einfach zu hoch.
Stellen sie sich nur vor klein Mohammed wird von der falschen verschleierten Dame abgeholt und gekidnapt. Dann heißt es sofort von CCDH etc. der Staat würde Mosleme diskriminieren, weil deren Kinder weniger gut geschützt seien...
eine burka hat nichts mit Religion zu tun, meines Wissens wird selbige niergens im Koran erwähnt. Es ist eine Erfindung der Männer die ihre Triebe nicht beherschen können.
wer hier in unserem schönen Ländchen wohnt soll sich anpassen und nach unseren Regeln leben, wir sind nicht verpflichtet als Luxemburger Staat alles zu tolerieren.
Wenn wir in deren Ländern sind müssen wir uns auch an deren Regeln halten z.B. beim Besuch einer Moschee, Museum oder andere Kultstätten, oder am Strand die Kleiderordnung einhalten weil wir sonst Gefahr laufen verhaftet zu werden.
Wem die Gesetze des Landes wo er Leben will nicht gefallen muß eben in seine Heimat zurück gehen.
Ich wurde vor etwa 1/2 1Jahren unverhoft mit einer Burkaträgerin auf der Strasse konfrontiert. Die Erscheinung war überraschend als ich an einer Strassenecke in eine andere Strasse einbog. Ich muss ehrlich zugeben dass ich mich erschreckte als ich die Dame plötzlich in meinem Gesichtsfeld wahr nahm! Das muss ich nicht unbedingt begrüssen! Mich hat es gestört! Genau so unpassend es für Frauen ist in den arabischen Ländern oben ohne zu baden an öffentlichen Stränden, sollte es hier verboten sein die Leute zu erschrecken mit vermummten Gesichtern! Gleiches Recht für alle!
man kann ja gegen dieses gesetz sein, sollte aber nciht mit nullhintergrund behauptungen argumentieren "5 bis 10 frauen". es sind bedeutend mehr/eigene erfahrung. in deutschen talkrunden hört man auch immer wieder den satz "vot 2015 wurden auch schon synagogen bewacht".
Grausame Tierschächtung,Infibulation und Beschneidungen gehören ja auch zur "Religionsfreiheit"und werden nicht bestraft. Und noch einmal die Frage: Wenn ein Polizist einer "betuchten" Dame den Ausweis fragt,muss diese Dame sich dann zu erkennen geben?? Hat das dann noch mit Religionsfreiheit zu tun??
Ich werde morgen bei meiner Bank mit einer Strumpfmaske auftreten um Geld abzuheben.Mal sehen was dann passiert. Ich gehöre dann der "Strumpfmaskensekte" an und habe damit juristisches Neuland betreten.
Einfach ignorieren.
Grund für Vollverschleierung kann laut CCDH auch Zwang sein.Logischer Weise müsste der CCDH da aktiv werden.
" Es wurde nie eine Burka-Trägerin aufgrund einer solchen Regel bestraft und es hat sich nie ein Gericht mit der Gültigkeit einer solchen Strafe auseinandergesetzt." - Jo kloer, d'Gemeng kann dat zwar regelen, et awer dono net emsetzen well keen et kontrolléiert. D'Agents municipaux dierfen (nach?) net, an d'Police Grand-Ducale ignoréiert Gemengereglementer. D'Polizisten können jo och net all ennerschiddlech Regelung an all Gemeng kennen an hun souwisou genug "méi wichteg" Sachen ze din.