Brüssel will Whistleblower besser schützen

Brüssel will Whistleblower besser schützen
Christopher Wylie hat als Informant dazu beigetragen, dass die Datenmissbrauchs-Affäre um Cambridge Analytica öffentlich wird.

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Die Europäische Kommission will Informanten, die schwere Missstände an die Öffentlichkeit bringen, künftig schützen.

Die Europäische Kommission will Informanten, die schwere Missstände in Unternehmen oder öffentlichen Institutionen an die Öffentlichkeit bringen, künftig EU-weit schützen. „Whistleblower helfen dabei, Bedrohungen oder Schäden für das öffentliche Interesse aufzudecken“, heißt es in einem Entwurf eines Gesetzesvorschlags, der der Süddeutschen Zeitung (Dienstag) vorliegt. Viele Hinweisgeber halte allerdings Angst vor Vergeltung davon ab, ihre Bedenken zu äußern.

Die Behörde wolle deshalb bei ihrer Präsentation am Mittwoch verdeutlichen, wie Informanten in der EU mehr Sicherheit vor Repressalien garantiert werden kann, berichtet die Zeitung. Die Richtlinie solle gemeinsame Mindeststandards für den Schutz von Personen in der EU setzen, die Verstöße in ihrem Unternehmen oder ihrer Organisation offenlegen.

Wie vom Europäischen Parlament gefordert, habe die Kommission versucht, den Begriff „Hinweisgeber“ möglichst breit zu fassen. So sollen nicht nur Angestellte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, sondern auch unbezahlte Praktikanten oder ehrenamtlich Tätige geschützt werden, heißt es in dem Bericht.

Die EU-Staaten sollen demnach sicherstellen, dass in Unternehmen „interne Kanäle und Verfahren für die Berichterstattung und Weiterverfolgung von Berichten“ eingerichtet werden, gegebenenfalls nach Anhörung der Sozialpartner. Nach einer Studie der Kommission betrage der finanzielle Schaden aufgrund des fehlenden Schutzes von Hinweisgebern allein im öffentlichen Auftragswesen EU-weit zwischen 5,8 und 9,6 Milliarden Euro pro Jahr.

Serenissima en Escher Jong
17. April 2018 - 7.30

Dann hoffen wir dass diese Initiative nicht als Freibrief ausgenutzt werden wird: Deltour hatte sich auch erst im nachhinein als Whistleblower geoutet dh. zu dem Zeitpunkt als die Strafverfolgung wegen Datendiebstahl gegen ihn eingeleitet wurde.....auf Anraten seines Anwaltes nehme ich an......