Es geht eigentlich um eine einzige Frage: Ging es bei der Vergabe des Auftrags zum Large Scale Testing stets mit rechten Dingen zu? Mit dieser Frage ist ein Schnellgericht des Bezirksgerichts Luxemburg befasst, so auch am Dienstag.
Hintergrund ist eine im September 2021 eingereichte Klage von Bionext. Die Klage des medizinischen Analyselabors aus Leudelingen bezieht sich vor allem auf den Sommer vergangenen Jahres, als es jedem in Luxemburg möglich war, sich gratis einem PCR-Test zu unterziehen. Ohne Einladung und so oft man wollte – bis zum 15. September. Allerdings nur bei einem Anbieter, nämlich den „Laboratoires réunis“. Mit jenem Labor hat das Gesundheitsministerium, ergo der Staat, seit Beginn des Large Scale Testing zusammengearbeitet. Diese „Gratisphase“ aber habe einen Kurswechsel dargestellt und hätte deshalb ausgeschrieben werden müssen, so Bionext. Weil das nicht geschah, habe der Staat gegen die Prozeduren der öffentlichen Ausschreibung und gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen. Bionext habe durch diese Entscheidung einen hohen Verdienstausfall gehabt, weil natürlich kaum noch jemand in ein Labor gekommen sei, wo er für seinen Test bezahlen musste. „Bionext sei außen vor gelassen worden“, so Jean-Luc Douson, Chef des Labors. Das wolle er nicht hinnehmen.
Bei der Meinung blieben am Dienstag auch die Anwälte von Bionext. Die Anwälte des Staates und von „Laboratoires réunis“ sehen alles ganz anders. An der Vereinbarung mit den „Laboratoires réunis“, also dem Auftrag, Tests durchzuführen, habe sich grundlegend nichts geändert. Es sei lediglich auf politischer Ebene entschieden worden, die Tests während einer gewissen Zeit gratis und ohne Einladung anzubieten. Das sei kein Grund, neu auszuschreiben. Ergo kein Verstoß gegen Gesetze und Regeln.
Die Diskussion, wer recht hat, wurde am Dienstag nicht entschieden. Was die Klage von Bionext genau bezwecken soll, ist auch nicht wirklich klarer geworden. Man darf also weiter darüber spekulieren, ob es eine Prinzipienfrage für zukünftige Weichenstellungen oder das Fundament für Schadensersatzforderungen sein soll. Über den möglichen Verdienstausfall wird zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht geredet. Klar ist nur, dass Bionext ebenfalls Klage bei der Europäischen Kommission eingereicht hat. Wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts und gesetzwidriger staatlicher Beihilfen.
Für den 22. März ist eine weitere Sitzung vor dem Schnellgericht Luxemburg anberaumt.
 
		    		 De Maart
                    De Maart
                
 
                               
                           
                           
                           
                           
                           
                           
                          
Bionext liegt also mehr am Geld als an der öffentlichen Gesundheit! Pfui Teufel! Ich rufe hiermit alle rechtschaffenen Bürger auf, niemals die Dienste von Bionext zu beanspruchen.