Wer in Belgien lebt und in Luxemburg arbeitet, darf eigentlich nur 24 Tage pro Jahr von zu Hause aus arbeiten. Ansonsten müsste er in Belgien Lohnsteuer zahlen statt in Luxemburg. Diese Regelung des Doppelbesteuerungsabkommens haben die beiden Länder während der Corona-Pandemie ausgesetzt und dreimal verlängert – zuletzt nun am Freitag: Bis zum 30. Juni 2021 gilt die Ausnahmeregelung, wonach Arbeitnehmer in Luxemburg steuerpflichtig bleiben, selbst wenn sie lange Zeit im heimischen Belgien arbeiten. Das teilt das Finanzministerium in einer Pressemeldung mit.
„Das Abkommen bleibt ein wichtiges Instrument in unserem Kampf gegen die Pandemie und seine Verlängerung wird Zehntausenden von belgischen Grenzgängern und ihren Arbeitgebern maximale Rechtssicherheit bieten“, schreibt Finanzminister Pierre Gramegna in der Pressemitteilung.
De Maart
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