Kommentierender BerichtBauschs Rolle rückwärts bei der Rückleuchte

Kommentierender Bericht / Bauschs Rolle rückwärts bei der Rückleuchte
Kein Ruhmesblatt war die Pressekonferenz vom vergangenen Freitag. Doch immerhin ließen sich François Bausch und sein Ministerium durch die Proteste vom Wochenende eines Besseren belehren und ruderten zurück. Das macht längst nicht jeder Minister.  Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Das Kommunikationsdesaster bei der Pressekonferenz vom vergangenen Freitag war sicher kein Glanzstück für François Bausch („déi gréng“) und sein Ministerium für Mobilität und öffentliche Bauten. Auf der anderen Seite braucht es auch Mut und Größe, Fehler einzugestehen und zu korrigieren.

Auf der Pressekonferenz hatte Minister Bausch die Änderungen im „Code de la route“ zum Thema Mikromobilität der Öffentlichkeit vorgestellt. In erster Linie ging es dabei darum, den immer mehr aufkommenden E-Rollern einen gesetzlichen Rahmen zu geben. Im „Code de la route“ wird nun zwischen einem EDP („Engin de déplacement personnel“) und einem MVE („Micro-véhicule électrique“) unterschieden. Unter EDP fallen z.B. Skateboards, herkömmliche Tretroller ohne Motor oder Kinderfahrräder. Für sie gelten ähnliche Regeln wie für den Fußgänger, d.h. sie müssen den Bürgersteig benutzen. Dagegen werden die MVEs mit Fahrrädern gleichgestellt. Unter MVE fällt alles, was über Schrittgeschwindigkeit fahren kann, also über 6 km/h. Die Maximalgeschwindigkeit darf 25 km/h nicht überschreiten.

So weit, so gut. Es war allerdings eine andere Reglementsänderung, die am Wochenende in den Online-Foren der Zweiradgemeinschaft für Aufregung sorgte: Im Rahmen der Anpassungen zur Mikromobilität im „Code de la route“ erläuterte François Bausch, dass Blinklichter am Rad verboten seien. Begründet wurde das Verbot mit dem Blendeffekt für andere Verkehrsteilnehmer und der Vereinheitlichung der Beleuchtungen im Straßenverkehr. Blinklichter sollen so den Rettungs- oder Ordnungskräften vorbehalten sein respektive zur Gefahrenwarnung dienen. Das ist zum Beispiel in Deutschland der Fall, wo Blinklichter an Fahrrädern nicht erlaubt sind. Anders ist es in Frankreich. Dort wurden Blinklichter mit Hinweis auf die erhöhte Sicherheit der Radler 2017 erlaubt.

Die Frage nach dem Rennrad

Um genau diese Sicherheit geht es. Nicht nur bei Dunkelheit, sondern auch am Tag. Denn die Blinklichter helfen dem Automobilisten zweifelsohne, vorausfahrende Radler früher zu erkennen. Wichtig ist das in Zeiten, wo es um die Aufmerksamkeit einiger Autofahrer nicht immer zum Allerbesten bestellt ist. In Deutschland zum Beispiel geht die Verkehrssicherheitskampagne „Be Smart!“ davon aus, dass 500 Verkehrstote und 25.000 Verletzte pro Jahr auf die Ablenkung des Fahrers durch das Smartphone zurückzuführen sind, was aus dem Handy die Unfallursache Nummer eins in unserem Nachbarland machen würde.

So ist dann auch in Luxemburg der Sturm der Entrüstung über das Verbot von Blinklichtern am Wochenende im Internet zu erklären. Der allgemeine Tenor: Lieber ein Bußgeld von 74 Euro riskieren, als Kompromisse bei der eigenen Sicherheit einzugehen. François Bausch und sein Ministerium ruderten zurück. In einer Pressemitteilung vom Montagnachmittag präzisierte man, dass die Blinklichter nun doch erlaubt bleiben. Allerdings nur als Zusatz zur fest am Rad installierten Beleuchtung. Was dann ebenfalls etwas Interpretationsspielraum lässt. Denn Rennräder z.B. werden im „Code de la route“ als Sportgeräte eingestuft. Sie brauchen demnach auch nicht die auf Alltagsrädern vorgeschriebene Beleuchtung, Reflektoren oder Klingeln. Die Frage: Dürfen auf Renn- und Gravelrädern sowie Mountainbikes Blinklichter benutzen werden, auch wenn sie über keine permanente Beleuchtung verfügen? Die Antwort des Ministeriums auf Tageblatt-Anfrage: Ja. 

Und in noch einer Sache machte das Ministerium einen Rückzieher. Die E-Roller müssen ähnliche Kriterien erfüllen wie die Fahrräder, also beleuchtet sein, Bremsen, Reflektoren und auch ein Tonsignal bzw. eine Klingel haben. Dabei sollte das Rücklicht in einer Höhe von mindestens 40 cm über dem Boden montiert sein. Zwar haben viele der auf dem Markt erhältlichen E-Roller fest installierte Rücklichter, doch befinden die sich weit unterhalb der geforderten 40 cm. Ein zusätzliches Rücklicht am Helm oder am Rucksack hätte montiert werden müssen. Dieser Abschnitt ist nun im „Code de la route“, der übrigens seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist, gestrichen. 

Dass man sich die Flexibilität gibt, Regeln anzupassen, ist gut. Prinzipiell aber ist es schon etwas befremdlich, wenn ausgerechnet dem Mobilitätsministerium in Sachen Fahrrad ein wenig die Praxisorientierung abgeht. Schwer zu glauben, dass es im Kirchberger Hochhaus keine Radfahrer gibt, die viel Zeit auf Luxemburgs (Land-)Straßen verbringen und ihre Erfahrungen im Entscheidungsprozess mit einbringen könnten. Schon der gemeinsam mit dem Tourismusministerium organisierte „Vëlosummer 2020“ fiel durch wenig Praxistauglichkeit auf, da nicht an eine Beschilderung der Strecken gedacht wurde.       

 Foto: Editpress/Guido Romaschewsky
Bohlen
3. März 2021 - 12.11

Ein Politiker der auf Experten hört und seine Meinung ändert wenn die Realität das verlangt? Unerhört, das hätte es bei der CSV nie gegeben. ?

trotinette josy
3. März 2021 - 9.52

Léiwer eng Rückwärtsrolle, wéi mam Kapp duerch d'Mauer!

de spëtzbouf
3. März 2021 - 9.39

Besser einen sinnvollen Rückzieher als sinnlos stur bleiben !

Till Eule vor dem Spiegel
3. März 2021 - 9.00

Würden die Radler die mit Steuergelder finanzierten Fahrradwege benutzen , wären Diskussionen über Rücklichter sich erübrigen.

jean-pierre goelff
3. März 2021 - 7.01

Mat sengen Rückwärts-Rollen wir den gringen Fränz den richtigen Mann fir op deï nächst Olympiad!

Marci
2. März 2021 - 19.49

Als ob ein Jugendicher mit Trotti ohne Motor 6km/h nicht überschreiten könnte, auf dem Bürgersteig. Unebenheiten im Straßenbelag sind für Trottifahrer eine tödliche Gefahr!

Karel vun Arel
2. März 2021 - 19.32

Sorry ... also awer echt. hun mir hei am Land keng ahner Problemer ? därfen mir dann elo just vun A op B fuhren , oder just vir de Sport vun A op C .. oder och vun C op D . wann ech Stützräder un de Course Velo maachen, därf ech dann um Trettoire fuhren ? soll meng Luucht matt Sonnen Energie goen, oder muss ech Lyzium Batterien huellen.. ? Fragen über Fragen. ech denken et as egal welch Belichtung um Velo etc as.. Hauptsach mir ginn geisinn.. et wärt jo nach esou weit kommen das ma mam Velo oder Roller op Technesch Kontroll mussen, alt erem e puer Euro mei an Staatskeess .