Kürzlich präsentierte Kulturminister Eric Thill den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 25. Februar 2022 über das Kulturerbe. Ziel ist es, die Verfahren zum Schutz des architektonischen und archäologischen Kulturerbes zu vereinfachen. Gemäß dem Koalitionsvertrag wird der Staat die Kosten, die durch archäologische Präventivausgrabungen entstehen, vollständig übernehmen. Areale, die sich in archäologisch interessanten Zonen befinden, müssen noch vor dem Baubeginn präventiv auf mögliche wertvolle und schützenswerte archäologische Überreste untersucht werden. Bisher wurden 50 Prozent der Kosten übernommen, d.h. der Bauherr muss die Hälfte bezahlen.
Diese Änderung werde dazu beitragen, die Kosten für Bauarbeiten vor dem Hintergrund der Krise im Immobiliensektor zu senken, schreibt das Kulturministerium in einer Pressemitteilung. Im Sinne der administrativen Vereinfachung sollen bestehende Straßenarbeiten, die vollständig in einer archäologischen Beobachtungszone liegen, von der notwendigen archäologischen Bewertung befreit werden.
Für den Bereich des beweglichen Kulturerbes sieht der Gesetzentwurf die Einführung klarer und objektiver Kriterien für die Einstufung von Kulturgütern als nationales Kulturerbe vor. Diese müssen kumulativ erfüllt werden. Dabei handelt es sich um die Kriterien Authentizität, Integrität, Exemplarität, Seltenheit und Erhaltungszustand des Objekts. Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Schaffung einer Liste mit Kulturgütern von kulturellem Interesse vor; dadurch würden die Kulturgüter aufgewertet, die zwar nicht alle der oben aufgeführten Kriterien erfüllen, aber dennoch von erheblichem Interesse für das Kulturerbe angesehen werden.
Bis zum Ende August 2024 standen insgesamt 2.369 Gebäude und Objekte unter Schutz, davon waren 1.268 als nationales Kulturerbe eingestuft, 26 waren durch die Absicht der Einstufung geschützt und 950 waren im Zusatzinventar eingetragen.
De Maart
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