UrteilProzess zum Mordfall Ana Lopes – Angeklagter bleibt dabei, unschuldig zu sein

Urteil / Prozess zum Mordfall Ana Lopes – Angeklagter bleibt dabei, unschuldig zu sein
Die Trauer über den Tod von Ana Lopes ist groß. Im Februar 2017 erinnern Freunde und Familie an die ermordete junge Frau und Mutter eines kleinen Kindes. Foto: Editpress

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Letzter Tag im Berufungsprozess um den Mord an Ana Lopes. Ihr Ex-Freund, Vater eines gemeinsamen Kindes, ist angeklagt, die junge Frau im Januar 2017 vorsätzlich getötet und in ihrem Auto verbrannt zu haben. In erster Instanz ist der Mann deswegen schuldig gesprochen und zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden.

Hat B. im Januar 2017 Ana Lopes, seine Ex-Freundin und Mutter eines gemeinsamen Kindes, ermordet? Am letzten Tag des Berufungsprozesses am Freitagmorgen hatte die Verteidigung des Angeklagten das Wort. Sie fordert weiterhin Freispruch. Me Philippe Penning und Me Gennaro Pietropaolo geht es vor allem darum, aufzuzeigen, dass es erhebliche Zweifel an der Schuldzuweisung gebe.

Es sei sich zum Beispiel zu sehr auf den Angeklagten fokussiert und die Möglichkeit eines anderen Täters nicht wirklich in Erwägung gezogen worden. Wären die Ermittler von anderen Hypothesen ausgegangen, hätten sie vielleicht zu anderen Schlussfolgerungen gelangen können, heißt es. Die Verteidiger erwähnen andere Ungereimtheiten. Unter anderem die Frage, ob der Angeklagte wirklich zur Tatzeit am Tatort in Frankreich gewesen sei. Beweise dafür würden fehlen. 

In dem Kontext ist ein Klebeband seit Prozessbeginn Hauptelement der Verteidigung. Jenes Band wurde in einem Gebüsch nahe dem Tatort gefunden. Es weist DNA-Spuren auf, die wohl mit dem Angeklagten in Verbindung gebracht werden könnten, aber ebenfalls mit anderen männlichen Familienmitgliedern. Offen bleibt für die Verteidigung auch die Frage, wie die DNA auf das Klebeband sowie das Band an den Tatort gekommen ist und warum es nicht im Auto mit verbrannt ist.

All diese Zweifel gelte es besonnen zu berücksichtigen und nicht den vordergründig einfachsten Weg zu wählen – den Angeklagten zu verurteilen, so die Verteidigung. Ebenso sollten Aussagen ihres Mandanten, die laut Staatsanwaltschaft seine Schuld untermauern würden, nicht auf die Goldwaage gelegt, sondern auch im Kontext betrachtet werden.

Es sind aber u.a. solche, beispielsweise bei Verhören gemachte Äußerungen von B., welche die Vertreterin der Anklage sehr determiniert bei ihrem Urteil aus erster Instanz bleiben lassen, nämlich lebenslänglich zu fordern. Wegen brutalen und vorsätzlichen Mordes.

B. hat am letzten Prozesstag das letzte Wort. Er wirkt niedergeschlagen. Er stehe seit Prozessbeginn auf verlorenem Posten, sagt er. Dabei sei er unschuldig, nicht perfekt, aber unschuldig. Er habe bei der Wahl seiner Partnerinnen Fehler gemacht. Ihm aber deswegen den Mord an der Mutter seines Kindes anzulasten, würde keinen Sinn ergeben. Was auch immer die Wahrheit ist, eines wird am Freitag im Gericht schmerzlichst klar –  Ana Lopes ist tot, und es war nicht niemand.

Das Urteil ergeht am 11. Januar