Die Whereabouts im Anti-Doping-Kampf sind rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Straßburg entschieden – sehr zur Erleichterung von ALAD-Präsident Guy Colas. Auch rund 40 luxemburgische Sportler müssen ihre Aufenthaltsorte ständig angeben. Hätte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg der Klage der französischen Sportler – unter ihnen die ehemalige Radfahrerin...