Untersuchungsrichter vs. AnwaltStaatsanwaltschaft fordert 2.000 Euro Geldstrafe

Untersuchungsrichter vs. Anwalt / Staatsanwaltschaft fordert 2.000 Euro Geldstrafe
Ausgestanden ist die Sache zwischen Me Lutgen und Untersuchungsrichter Filipe Rodrigues möglicherweise noch lange nicht. Die Staatsanwaltschaft spricht von Verstoß gegen die Berufsregeln und fordert eine Geldstrafe für den Anwalt.  Foto:Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass Me Lutgen sich einem Untersuchungsrichter gegenüber ungebührlich verhalten und Druck ausgeübt hat. Sie fordert deshalb eine Geldstrafe von 2.000 Euro. Eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Anwaltschaft sieht sie nicht. Ein Kampf zwischen Anwälten und Magistratur droht.

Es sei klar wie „Quellwasser“, sagt der Staatsanwalt. Me André Lutgen habe genau gewusst, was er tat und was er damit erreichen wollte.

Willentlich und wissentlich habe er im Rahmen eines Arbeitsunfalls mit Todesfolge bei ArcelorMittal Druck auf Untersuchungsrichter Filipe Rodrigues ausüben und ihn einschüchtern wollen. Hervorzuheben sei dabei vor allem eine Mail an die damaligen Minister Félix Braz (Justiz) und Etienne Schneider (Wirtschaft). Der Staatsanwalt fordert deshalb eine Geldstrafe von 2.000 Euro für Me Lutgen. Er sieht es als erwiesen an, dass dieser durch sein Vorpreschen und seine Wortwahl über das Ziel hinausgeschossen habe.

Die Verteidigung von Me Lutgen hatte am Mittwoch bereits ausführlich erklärt, was ein Anwalt in Ausübung seines Berufes machen darf und dass er nur dann im Interesse seines Mandanten handeln kann, wenn er frei arbeiten kann und keine Angst vor Repressalien haben muss. Me Prüm und Me Lehnen bleiben am letzten Prozesstag dabei, dass ihr Mandant unschuldig ist und lediglich die ihm zustehenden Mittel eingesetzt habe und im Interesse seines Klienten ArcelorMittal einen teuren Produktionsausfall habe verhindern wollen. Strafbar sei das nicht. Die Anwaltskammer habe zudem keinerlei Vergehen im Benehmen von André Lutgen feststellen können. 

Dass Me Lutgen nun angeklagt wurde, sehen viele als ein Angriff auf den Berufsstand der Anwälte. Zahlreiche Rechtsanwälte hatten sich deshalb auch zum Prozess eingefunden, um ihre Solidarität zu bekunden. In dem Zusammenhang darf man am Donnerstagmorgen auch Me François Prüms Worte verstehen. Sie sind unmissverständlich und klingen wie eine Kampfansage an die Magistratur. Das Gericht solle es sich gut überlegen, bevor es einen Anwalt gerichtlich belangt, denn das könne auch schnell als Einschüchterung ausgelegt werden.

Me Lutgen hat zum Schluss der Sitzung am Donnerstag angekündigt, bei jeder noch so kleinen Geldstrafe in Berufung zu gehen. Und selbst dabei wird die Verteidigung es, falls nötig, nicht belassen, wenn man ihre Erklärungen der letzten Tage richtig deutet.

Das Urteil wird am 23. Dezember gesprochen.

Paula
26. November 2021 - 20.46

'Ungebührliches Verhalten' ist doch bloss wenn das Gericht gemeint ist und nicht der Richter persönlich.

Bar.
26. November 2021 - 10.56

Die Staatsanwaltschaft scheint mir die beleidigte Lenerwurst zu sein…..