„Code de la route“Blinkende Rücklichter an Fahrrädern sind in Zukunft verboten

„Code de la route“ / Blinkende Rücklichter an Fahrrädern sind in Zukunft verboten
Vor allem bei winterlichen Bedingungen setzen Rennradfahrer gerne blinkende Rücklichter ein Foto: Philip Michel

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Vor allem Rennradfahrer dürfte es interessieren: In Zukunft sind Blinklichter am Zweirad verboten. Eine entsprechende Regelung wurde im Rahmen der Anpassungen zur Mikromobilität in den „Code de la route“ aufgenommen.

Es betrifft in erster Linie die vielen Rennradfahrer auf Luxemburgs Straßen, denn vor allem bei ihnen erfreuen sich blinkende Rücklichter großer Beliebtheit. Tagsüber dienen sie dazu, dass Radler früher von den Autofahrern erkannt werden. Die kleinen, kompakten Leuchten, die mittels Gummiband an der Sattelstange befestigt werden, haben in den letzten Jahren immer mehr an Strahlkraft zugelegt. Sie dürfen noch immer benutzt werden, aber nicht mehr im Blinkmodus, wie Mobilitätsminister François Bausch am Freitag bestätigte. Am Donnerstag war eine Petition zum Verbot von Blinklichtern auf Fahrrädern abgelaufen. Sie brachte es auf insgesamt 44 Unterschriften.

Der Eintrag zu den Fahrradleuchten im „Code de la route“ stammte aus Zeiten, als Fahrradbeleuchtung noch durch einen Dynamo gewährleistet wurde, so ein Mitarbeiter des Ministeriums gestern. Begründet wird das Verbot mit dem Blendeffekt für andere Verkehrsteilnehmer und der Vereinheitlichung der Beleuchtungen im Straßenverkehr. Für E-Tretroller gilt das Blinkverbot ebenfalls. Diese müssen im Gegensatz zum Fahrrad aber auch tagsüber mit Licht fahren.

Wenig erfreuen dürften die Radfahrer auch die Aussagen von Polizei-Chefkommissar André Schaack zur Kontrolle der Abstandsregeln: Laut Schaack sind seit der Einführung der 1,50-Meter-Abstand-Regel beim Überholen von Radfahrern im Straßenverkehr im Mai 2018 nur sporadisch Autofahrer protokolliert worden, die diese Regeln missachteten. (P.M.)

J.C. Kemp
2. März 2021 - 17.19

Kéint den Artikel mol aktualiséiert gi, w.e.g? Oder heescht et Fire and forget?

Velofahrer
1. März 2021 - 8.07

"Eine Petition zum Verbot von Blinklichtern auf Fahrrädern brachte es auf insgesamt 44 Unterschriften". Dies reicht nicht um über ein Verbot in der Chamber zu diskutieren oder es durch diese gar verbieten zu lassen ... es sei denn im Transportministerium sitzt irgend ein hoher Beamter der Blinklichter persönlich hasst ... wahrscheinlich ein trotinettenfahrender Blinklichthasser.

Laird Glenmore
28. Februar 2021 - 11.50

@trotinette josy Übrigens kann man auch ohne Fahrrad heftig “ aufs Maul fallen“ . ganz besonders in Esch / Alzette wo 10 Tonner LKW´s anliefern und sämtliche Steinplatten lose sind und teilweise 1 - 2 cm hochstehen ( Stolperfallen ) was man nicht direkt sieht, da sind leider schon viele ältere Menschen gefallen inkl. meiner Person, aber unsere Gemeinde hat ja wichtigeres zu tun um die Bürger zu vergraulen, statt die Innenstadt in Stand zu halten.

Albert
28. Februar 2021 - 11.13

Ich bin auch Radfahrer, aber auch Autofahrer, eine Regelung der Lumenstärke wäre besser gewesen als blinken zu verbieten, den es gibt schon den ein oder anderen Radfahrer bei dem ist im Vergleich zu seinem Rücklicht eine Nebellampe am Auto eine armselige Funsel !!

trotinette josy
28. Februar 2021 - 9.26

@ Jemp. Immer die bösen Radfahrer. Immer die armen Autofahrer. Verallgemeinern hilft nichts und wird der Sache nicht gerecht, auch wenn man diese Behauptungen mantramässig wiederholt. Ein Radfahrer ist ein Verkehrsteilnehmer mit den selben Rechten und Pflichten wie ein Auto-oder Motorradfahrer. Er muss sich an die geltenden Verkersregeln halten. Genauso dämlich wäre es, die Fussgänger auf die Fussgängerwege zu verbannen. Übrigens kann man auch ohne Fahrrad heftig " aufs Maul fallen" .

Philippe
28. Februar 2021 - 8.37

Eng hënnescht Lut déi blénkt fannen ech als dagdeegleche Vëlosfuerer sënnvoll a stéiert net am Stroosseverkéier. Wat mech par contre als Vëlos- an Autofuerer extrem stéiert sinn déi grell blénkend viischt Luten, déi dacks méi hell si wéi déi vu Camionen, a virun Allem falsch orientéiert sinn. Am Wanter hat ech Situatiounen, wou ech op Pisten hu misse stoe bleiwen well ech duerch des Spotte carrément verblend wor a mäi Wee an der Däischter net gesinn hunn.

Emile
27. Februar 2021 - 23.29

Waat en Quatsch! Dir brengt et färdech datt d'Leit erem Populisten wielen. Dir packt iechj net vun Dommheet an Reguléierwut. SHAME ON YOU

Laird Glenmore
27. Februar 2021 - 22.15

Ich finde es wunderbar das man sich über blinkende Fahrräder oder Roller aufregt, aber in Esch / Alzette ist verboten zwischen 10,00 h und 20,00 h verboten mit dem Fahrrad oder mit den Roller in der Fußgängerzone zu fahren, da hält sich kein Mensch daran, wo ist da die Polizei um das zu kontrollieren, alles nur Blabla es interessiert keine Sau, also was sollen die Verbote wenn sich keiner daran hält oder keiner da ist der es kontrolliert. Für mich sind das perlen vor dir Säue geworfen. Police sitz lieber im warmen Büro statt ihren pflichten nachzukommen, es ist ja einfacher den Menschen die sich an de Regeln halten das Leben schwer zu machen, manchmal frage ich mich wozu sind unsere Polizisten eigentlich da, nur um schön Wetter zu machen oder sich wie Gott in Frankreich aufzuführen, diese Leute werden von unseren Steuergeldern bezahlt also sollen sie in unsere Sinne arbeiten.

Klitz
27. Februar 2021 - 20.59

Eine strengere Überwachung der Radfahrer täte Not vor allem derjenigen die absichtlich und arrogant durch rot fahren in der Annahme sie seien als vermeintlich schwächerer Verkehrsteilnehmer sowieso immer im Recht falls es knallt. Eine Riesenschweinerei für den Autofahrer der dann keinen Zeugen hat. Wenn man dann hupt bekommt man meistens auch noch den Stinkefinger gezeigt. Mir ist es schon zweimal passiert.

Jemp
27. Februar 2021 - 19.14

Die 1,50-Meter-Abstand-Regel beim Überholen von Radfahrern im Straßenverkehr und die Erlaubnis nebeneinander zu fahren sind die idiotischsten Regelungen die je eingeführt wurden. Wie soll denn ein Polizist die Distanz von 1,5 m prüfen? Ausserdem machen besonders die sogenannten "Rennradfahrer", die meist auch noch provokativ zu zweit oder zu dritt nebeneinander fahren, besonders gerne einen Schlenker nach links, wenn sie überholt werden. Diese Regelungen wurden nur eingeführt, weil der Minister die Autofahrer ärgern und schikanieren will, wo er nur kann. Zur Sicherheit im Verkehr tragen sie jedenfalls nichts bei, eher das Gegenteil, weil Rad fahrende Provokateure sich noch bestärkt fühlen. Viel besser wäre es gewesen, die Radfahrer zu zwingen, den Radweg zu benutzen, wenn einer vorhanden ist. Die öffentliche Strasse ist kein Trainingsparcours für Hobbyschlecks, die alle paar 100m vor den von ihnen blockierten Autos aufs Maul fallen, weil sie die Kurve zu schnell anfahren, wenn es bergab geht.

Duschtert
27. Februar 2021 - 18.02

Haha! Diese Begründung: "Begründet wird das Verbot mit dem Blendeffekt für andere Verkehrsteilnehmer und der Vereinheitlichung der Beleuchtungen im Straßenverkehr." Zum Kopfschütteln... Radfahren hat übrigens auch nichts in Fußgängerzonen oder auf dem Bürgersteig zu suchen. Da soll man den Drahtesel schieben. Ich würde tatsächlich das Blinklicht als Voraussetzung in einem Gesetz verankern für, Achtung jetzt kommts: verkehrsschwache Teilnehmer. Dadurch ist diese Gruppe WESENTLICH besser erkennbar. Das angebliche Blenden kann man ganz einfach per Gesetz in Form von Maximallumen eines Rücklichts festlegen um die empfindlichen Augen des Pseudo-Grünen Bauschs (erinnert mich immer wieder Winfired Kretschmann, der nur grün in der Parteifarbe aber eigentlich ein Union'ler ist) zu schonen.

en Cyclist
27. Februar 2021 - 17.58

Was für eine blödsinnige Massnahme. Eben die blinkenden Rotlichter trugen zu einer besseren Sichtbarkeit der Radfahrer bei , eine zusätzliche Sicherung die nun ausfällt und noch bestraft wird. Ausserdem halten sich die wenigsten Autofahrer an die 1,50m Abstandsregel. Wer wie ich, fast täglich mit dem Rennrad unterwegs ist, weiss ein Lied davon zu singen. Genauso wie es Radfahrer gibt, die verbotenerweise durch Fussgängerzonen düsen, gibt es Autofahrer die wenig oder keine Rücksicht auf Radler nehmen. Wie auch immer, etwas mehr Höflichkeit ind Respekt im Strassenverkehr wären für alle Beteiligten vonnutzen.

J.C. Kemp
27. Februar 2021 - 17.38

@Blücher: In einer generellen, privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden, die Sie als Radfahrer, Fussgänger oder als auf der Parkbank Sitzender verursachen mitversichert. Fragen Sie Ihren Agenten. Die meisten Radwege sind für Fussgänger UND Räder freigegeben. Exklusive Radwege sind hierzulande kaum zu finden. Autosteuern sind keine Strassenbenutzungsgebühr, sondern die Berechtigung, ein Fahrzeug zu besitzen. Und, welche europäischen Länder haben diese Registrierungspflicht? Belgien, Portugal und die Schweiz hatten sowas. Wurde abgeschafft, die Verwaltungskosten überstiegen die Einnahmen bei weitem. Der Staat versichert übrigens keine Verkehrsteilnehmer!

Blücher
27. Februar 2021 - 14.21

@Kemp: Radwege sind keine Fußgängerzone. Warum nicht die Radwege für Jogger und Fußgänger verbieten? Ich bin dafür, allerdings bin ich auch dafür jeder Radfahrer eine Versicherung, wie auch Steuern gleich einer Autosteuer für das Rad zahlen müsste. Einige europäische Länder haben seit den 50 ziger Jahren eine Registrierungspflicht , wie auch eine jährliche Gebühr , Versicherungspflicht für Fahrräder.

De soziale Fred
27. Februar 2021 - 13.25

Ech fannen dass wann e Velo hannert oder niewent engem Auto mat enger Blénk-Luucht fiirt, dee gesäit een direkt, wât ee vun enger Dauerluucht net ka behaapten.

Romain Juni
27. Februar 2021 - 13.13

Na ja, viele Autofahrer benutzen auch keinen Blinker mehr! Aber die Blinklichter an den Fahrrädern sind besser zu erkennen wie die dauernd Leuchten!Ich empfehle zusätzlich eine Dauerhupe für die 2 Räder inklusiv den E Rollern.

J.C. Kemp (Mr Verbot)
27. Februar 2021 - 11.58

Nachdem mir auf Radwegen schon öfters zick-zackende Fussgänger, resp Jogger und freilaufende Hunde vor den Lenker kamen, bin ich für Nummernschilder an deren Hintern. Platz wäre ja genug bei manchen. Zusätzlich wäre ein Kopfhörerverbot auf öffentlichen Wegen angebracht, wenn wir schon dabei sind!

Blücher
27. Februar 2021 - 11.21

Wichtiger wäre ein registriertes Nummernschild . Nachdem ich von einem Fahrrad ( keine jugendlichen Radfahrer sondern eher mittleres Alter) in einer Fußgängerzone mehrmals schon angerempelt wurde , diese einfach weiterfuhren , wäre eine Identifizierung dieser Raudis von Nöten.

Frantzen Fernand
27. Februar 2021 - 10.32

Velo schon agepakt? Kanns Blenklucht heilossen...