Home-OfficeSozialversicherung und Steuern: Luxemburg verlängert Ausnahmeregelungen mit Nachbarländern

Home-Office / Sozialversicherung und Steuern: Luxemburg verlängert Ausnahmeregelungen mit Nachbarländern
 Symbolfoto: dpa/Sebastian Gollnow

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Die Luxemburger Regierung hat mit ihren Nachbarländern eine Verlängerung der Ausnahmeregelung zur Sozialversicherung getroffen. Home-Office-Arbeiter müssen die Beiträge eigentlich ab einem gewissen Zeitpunkt in ihrem jeweiligen Heimatland begleichen. Bis zum 31. Dezember gilt jedoch der Corona-bedingte Sonderfall. 

Grenzgänger aus Belgien, Deutschland und Frankreich müssen in ihrem eigenen Land bis zum 31. Dezember keine Sozialversicherung bezahlen, wenn sie im Home-Office arbeiten. Das schreibt die luxemburgische Regierung in einer Pressemitteilung. Normalerweise gibt es einen Schwellenwert von 25 Prozent – wer mehr als diese Arbeitszeit in seinem Home-Office im Ausland verbringt, muss dort auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. 

Bereits im Juli hat die Luxemburger Regierung mit den Nachbarländern wegen der Corona-Krise eine Ausnahme von dieser Regel ausgehandelt. Diese wurde jetzt bis Ende des Jahres verlängert. „Konkret bedeutet dies, dass ein Grenzgänger, der seine Arbeit von zu Hause aus verrichtet, bis Ende 2020 weiterhin an das luxemburgische Sozialversicherungssystem angeschlossen bleibt“, heißt es in der Pressemitteilung der Regierung. 

Steuerausnahme für Nachbarländer gilt ebenfalls

Ebenfalls am Dienstagabend erklärte die Regierung, dass die Ausnahmeregelung für die steuerliche Behandlung von Home-Office-Arbeitern mit Frankreich bis 31. August verlängert wurde. Das heißt: Grenzgänger aus Frankreich können auch weiterhin von zu Hause aus arbeiten, ihr Lohn wird aber in Luxemburger versteuert. Normalerweise können Menschen aus Frankreich maximal 29 Tage im Home-Office arbeiten, ohne dass ihre Steuern dort fällig werden. 

Bereits am Montagabend erklärte das Finanzministerium, ein ähnliches Abkommen mit Belgien getroffen zu haben – belgische Grenzgänger können ebenfalls bis Jahresende im Home-Office arbeiten, ohne dort ihr Gehalt versteuern zu müssen. Das Abkommen mit Deutschland wird jeden Monat „stillschweigend“ verlängert, solange es nicht explizit aufgekündigt wird, heißt es in der Pressemitteilung von Dienstagabend. „Auf diese Weise wird den belgischen, französischen und deutschen Grenzpendlern sowie ihren Arbeitgebern die notwendige Vorhersehbarkeit in den kommenden Monaten gewährleistet“, sagt Finanzminister Pierre Gramegna (DP).

Paul
26. August 2020 - 6.09

Für die Berufsgruppen der Bus und Fernfahrer gibt es schon eine Regelung. Homeoffice lässt sich analog dazu gestalten.

zyniker
25. August 2020 - 21.20

Ich lese : <> Sollte das stimmen würde es sehr viel Sinn machen, sie so Vieles was in der letzten Zeit gemacht wird. Bis zum 31 Dezember würden die Sozialversicherung an Luxemburg bezahlt und ab 1 September die Lohnsteuer an Frankreich. Bei Sozialversicherungsbeiträgen ist es sehr einfach. Der Grenzgänger meldet sich in seinem Land an. Die Luxemburger Firma meldet sich im Grenzgebiet an und bekommt dann regelmäßig eine Abrechnung, die halt viel höher ausfällt. Das sind sehr seltene Fälle die auch nie sehr lange andauern. Wie aber soll das mit den Steuern gehen? Die Quellensteuer wird sowieso an Luxemburg geschuldet und der Schuldner ist das Luxemburger Unternehmen aber was ist mit der Quellensteuer in Frankreich (ja die haben das ebenfalls eingeführt). Das wird noch lustig werden, ich wette allerdings dass genau das Selbe geschieht als mit den Sozialversicherungsbeiträgen, das wird schnell geregelt sein.