LuxemburgPutzfirma Bio Clean pleite – Belegschaft wartet auf Lohn und Entschädigung

Luxemburg / Putzfirma Bio Clean pleite – Belegschaft wartet auf Lohn und Entschädigung
Für Reinigungsfachkräfte in Büros und Schulen beginnt die Arbeit oft erst dann, wenn sie für andere bereits vorbei ist Foto: Editpress/Julien Garroy

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Im Februar wurde die Reinigungsfirma Bio Clean für Bankrott erklärt. Ein Insolvenzverwalter soll nun dafür sorgen, dass die Beschäftigten zu ihrem Geld kommen. Es stellt sich auch die Frage, warum es keine Personalvertretung gab.

Als Bio Clean am 17. Februar als bankrott erklärt wurde, kam das scheinbar überraschend. Vor fast 40 Jahren wurde der Betrieb mit Sitz in Tetingen gegründet. Seit Januar haben die Beschäftigten der Reinigungsfirma keinen Lohn mehr erhalten, so Estelle Winter vom OGBL.

Einen Monat später haben einige der Mitarbeiter wieder eine Anstellung, entweder bei Privatpersonen oder anderen Firmen, so Gewerkschafterin Winter am Montag. Sie stünde in Kontakt zu 13 der betroffenen Frauen, von denen eine ihr gesagt habe, dass möglicherweise bis zu 29 Leute bei Bio Clean beschäftigt waren.

Seit der Bankrotterklärung kümmert sich ein Insolvenzverwalter um das Dossier. Die Gewerkschaft unterstützt die Beschäftigten administrativ und rechtlich, damit sie aus der Konkursmasse nicht erhaltene Löhne, Überstunden- und Urlaubsausgleich sowie mit der Pleite verbundene Entschädigungen erhalten. Bis heute ist dies jedoch nicht geschehen.

Der Konkurs wirft auch die Frage auf: Warum hatte Bio Clean keine Personalvertretung? Eigentlich hätte es eine solche geben müssen, so Estelle Winter.

Personalvertretung

Marco Boly, Direktor der Gewerbeaufsicht (ITM), erklärt, dass es verschiedene Berechnungsschlüssel gibt, um festzustellen, ob eine Personalvertretung notwendig ist. Zu den Kriterien gehört, dass die Firma mindestens 15 Beschäftigte hat, die alle über einen unbefristeten Arbeitsvertrag von mindestens 16 Stunden pro Woche verfügen. Außerdem müssen diese Beschäftigten seit mehr als zwölf Monaten bei der Firma arbeiten.

Eigentlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers, die Prozedur für eine Betriebswahl einzuleiten, unter anderem im Rahmen des guten Sozialdialogs. Er müsse sich nur bei der ITM melden, dann werde ihm weitergeholfen, so Marco Boly. Wenn der Arbeitgeber dies nicht tut, macht er sich strafbar. „Es ist eine Verpflichtung, die im ,Code du travail‘ vorgesehen ist.“ Dass eine Personalvertretung im Betrieb fehlt, kann zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall, einer Beschwerde oder einem anderen Problem auffallen. Sonst sei es eher schwierig.

Die Arbeitnehmer können sich aber auch selbst an die ITM wenden, entweder direkt oder über ihre Gewerkschaft. „Dann gehen wir der Sache nach und analysieren“, so Boly. Die ITM gibt keine Informationen zu konkreten Fällen heraus. Also auch nicht zum spezifischen Fall Bio Clean. Die Arbeitgeberin kann auch keine Angaben machen, sie ist telefonisch nicht erreichbar

Für den Konkurs von Bio Clean spielt die Frage der Personalvertretung eh keine Rolle mehr. Für alle anderen Betriebe jedoch schon. Sowohl ITM als auch OGBL weisen darauf hin, dass sie keine Rasterfahndung durchführen können, um schwarze Schafe ausfindig zu machen. Irgendjemand muss Alarm schlagen, nachfragen und Hinweise auf eine illegale Situation liefern. Wichtig scheint das auch im Hinblick auf die im nächsten Jahr stattfindenden Sozialwahlen.

Summi
22. März 2023 - 11.08

Nicht der letzte Bankrott, die Negative Serie wird wohl unhaltbar sein.