LuxemburgAsselborn: Bisher noch kein Antrag auf internationalen Schutz von Russen wegen Teilmobilmachung

Luxemburg / Asselborn: Bisher noch kein Antrag auf internationalen Schutz von Russen wegen Teilmobilmachung
 Foto: Editpress/Tania Feller

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Bis jetzt habe Luxemburg noch keinen Antrag auf internationalen Schutz von Russen, die vor der Teilmobilmachung Russlands flüchten, erhalten. Das sagte Außenminister Jean Asselborn gegenüber dem Tageblatt. Das Großherzogtum sei auch dagegen, diesen Männern die Einreise nach Luxemburg grundsätzlich zu verweigern.

Russlands Präsident Wladimir Putin will nach offizieller Darstellung rund 300.000 Reservisten einziehen lassen. Die Teilmobilmachung hat bei vielen Russen Panik ausgelöst – und zu einer Massenflucht geführt. Nach dem Erlass gab es an den Grenzen etwa zu Georgien im Südkaukasus, zu Kasachstan in Zentralasien, aber auch zu Finnland Bilder von kilometerlangen Staus.

Und wie sieht es im Großherzogtum aus? „Luxemburg verzeichnet derzeit keine Anträge von Personen, die aufgrund der Teilmobilmachung in Russland beziehungsweise infolge der Annexion ukrainischer Gebiete durch Russland aus den betroffenen Regionen geflohen sind“, sagte Außenminister Jean Asselborn (LSAP) auf Tageblatt-Anfrage. Auch die luxemburgische Botschaft in Moskau habe bis jetzt keine russischen Staatsbürger aufgenommen.

Für russische Staatsbürger, die aus ihrem Land fliehen, würden die regulären Asylregelungen gelten. Heißt: Jeder Antrag auf internationalen Schutz werde individuell und anhand der in der Genfer Flüchtlingskonvention festgelegten Kriterien analysiert und geprüft. Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft – also russischer und luxemburgischer – gelten laut Asselborn gemäß dem Nationalgesetz als ausschließlich luxemburgische Staatsbürger und seien daher nicht von einem Antrag auf internationalen Schutz betroffen.

„Derzeit finden auf europäischer Ebene Gespräche statt, um einen gemeinsamen Ansatz zur Aufnahme russischer Staatsbürger zu finden, wobei es jedoch unterschiedliche Ansichten unter den Mitgliedstaaten gibt“, sagte Asselborn. Luxemburg sei jedenfalls dagegen, russischen Männern, die vor der Mobilmachung fliehen, die Einreise nach Luxemburg grundsätzlich zu verweigern.

Luxemburger in Russland

Wie viele Luxemburger sich in Russland befinden, sei nicht bekannt. „Für Menschen mit luxemburgischer Staatsbürgerschaft besteht bei der Einreise oder Ausreise aus Russland keine Meldepflicht bei der Botschaft in Moskau“, sagte der Politiker. Es sei also nicht möglich, die genaue Zahl der sich derzeit in Russland aufhaltenden luxemburgischen Staatsbürger zu kennen.

Doch aufgepasst: Auch Menschen, die sowohl die luxemburgische als auch die russische Staatsbürgerschaft besitzen, sind von der Teilmobilmachung betroffen. Die russischen Behörden erkennen nämlich nur ihre russische Staatsbürgerschaft an. „Sollten sie eingezogen werden, können sie daher keinen konsularischen Schutz unter Berufung auf die doppelte Staatsangehörigkeit beantragen“, schreibt die Luxemburger Botschaft in Moskau auf ihrer Internetseite. „Sollten sie Russland verlassen wollen, sollten sie angesichts der begrenzten Reisemöglichkeiten so bald wie möglich entsprechende Vorkehrungen treffen.“

Die Regierung ruft laut Internetbeitrag die luxemburgischen Staatsbürger in Russland auf, besonders vorsichtig zu sein. Überhaupt rate die Botschaft dringend von Reisen nach Russland ab – und sollte eine „Anwesenheit nicht unbedingt erforderlich sein“, solle man Russland verlassen.

Jeff
7. Oktober 2022 - 13.06

Huet dan iergendeen eppes anescht erwaard?