Zwei Personen müssen sich seit Montag wegen der Ereignisse in der Nacht zum 14. April 2018 in Diekirch vor Gericht verantworten. Bei einem Unfall zwischen zwei Polizeifahrzeugen war damals ein Beamter ums Leben gekommen. Eine weitere Polizistin wurde lebensgefährlich verletzt. Die Kollision war im Rahmen einer Verfolgungsjagd auf der N7 in Höhe von Lausdorn erfolgt, nachdem einer der Polizisten mit seinem Streifenwagen ein Wendemanöver eingeleitet hatte. Dabei wurde das Fahrzeug von einem herannahenden Polizeitransporter erfasst.
Angeklagt sind der Fahrer dieses Transporters sowie jener Mann, der Minuten zuvor vor einer Polizeikontrolle auf der Wemperhardt geflüchtet war und damit die Verfolgungsjagd überhaupt erst ausgelöst hatte. Dem Polizisten wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, dem flüchtigen Fahrer indessen „nur“ Trunkenheit am Steuer. Schwerwiegendere Vorwürfe waren zwar im Vorfeld von der Staatsanwaltschaft vorgetragen, von der Ratskammer des Berufungsgerichts jedoch wieder verworfen worden.
Eine Verkettung unglücklicher Umstände
Aufgrund von Zeugenaussagen und Expertengutachten ergibt sich inzwischen ein relativ klares Bild der „Verkettung unglücklicher Umstände“ (so der angeklagte Fluchtfahrer), die schlussendlich zu dem Unfall führen sollten. Ausgangspunkt war eine Papierkontrolle auf der Wemperhardt, der sich der angetrunkene Fahrer entziehen wollte. Fünf Beamten hatten daraufhin die Verfolgung aufgenommen – zwei in einem Streifenwagen, drei weitere Polizisten im trägeren Transporter.
Dem Fluchtfahrer war es daraufhin gelungen, etwas Vorsprung auf die Beamten herauszufahren, was er denn auch nutzte, um sich mit dem Beifahrer im Wagen in einer Art Feldweg zu verschanzen. Die beiden Polizeiwagen fuhren indessen weiter über die N7 in Richtung belgische Grenze, wobei der Transporter hinter einem Kreisverkehr vom Streifenwagen überholt wurde. Diese Beamten entschlossen sich auf einer langen Geraden nahe Lausdorn, rechts beizufahren, um die Insassen eines vorher fahrenden Wagens zu befragen.
Da es sich jedoch nicht um den flüchtigen Fahrer handelte und die Insassen auch nicht von einem Fahrzeug überholt worden waren, entschieden sich die beiden Beamten im Streifenwagen aller Wahrscheinlichkeit dazu, die Verfolgung in diese Richtung abzubrechen. Als der Fahrer aber nach links zum Wendemanöver ansetzen wollte, wurde der Wagen mit hoher Geschwindigkeit vom herannahenden Transporter gerammt. Dessen Insassen hatten in der Ferne noch die Bremslichter eines weiteren Fahrzeugs erblickt, weshalb der Fahrer den Streifenwagen links überholen wollte.
Er habe einfach nicht mit dem Wendemanöver seines Kollegen am rechten Straßenrand rechnen können, sagte der angeklagte Polizist am Donnerstag vor Gericht aus. Die Sicht war gut, die Straße frei und der Transporter im Eildienst unterwegs. „Ich sehe nicht, wie der Fahrer den Aufprall noch hätte verhindern können. Er hatte sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft“, meinte etwa ein Sachverständiger am Donnerstag vor Gericht. Der Fahrer des Streifenwagens hingegen hätte den heranfahrenden Transporter bei eingeschaltetem Blaulicht und Abblendlicht sehen und den Unfall dementsprechend vermeiden müssen.
Verteidigung fordert Freispruch
Vor diesem Hintergrund hat die Verteidigerin des angeklagten Polizisten, Me Trixi Lanners, am Freitag auch den Freispruch ihres Mandanten gefordert. Der Beamte habe seiner Pflicht entsprechend gehandelt und nicht mit dem Wendemanöver des Kollegen rechnen können. Und auch die Staatsanwaltschaft scheint zumindest nicht mehr hundertprozentig von einer Schuld des angeklagten Polizisten auszugehen: Der Vertreter des Parquet hat in diesem Zusammenhang am Freitag eine Aussetzung des Urteils beantragt.
Was den Fahrer des Fluchtwagens angeht, so fordert die Staatsanwaltschaft einen zweijährigen Führerscheinentzug und eine Geldstrafe von 1.000 Euro. Dieser habe es nämlich versäumt, sich wie ein „normaler Bürger“ zu benehmen und Verantwortung zu übernehmen. Die Entscheidung, ob das Fahrverbot nun in seiner Gänze ausgesprochen oder zum Teil auf Bewährung ausgesetzt werden soll, will die Staatsanwaltschaft allerdings dem Gericht überlassen.
Der Verteidiger des angeklagten Fluchtfahrers, Me Daniel Baulisch, war indessen der Auffassung, dass der Fall seines Mandanten nicht vor ein Strafgericht gehöre, sondern vom Polizeigericht verhandelt werden müsse. Tatsächlich habe das Gutachten des toxikologischen Sachverständigen ergeben, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Verfolgungsjagd mit einem maximalen Alkoholgehalt von 0,77 Promille im Blut unterwegs gewesen sei. In dem Fall könne man aber nicht mehr von einem Verbrechen ausgehen, sondern nur noch von einem Vergehen. Deshalb müsse sich das Strafgericht als inkompetent erklären.
Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin angekündigt, schriftlich dazu Stellung nehmen zu wollen. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.
De Maart

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