Am späten Freitagnachmittag wurden den Ordnungshütern zwei betrunkene Personen gemeldet, die das Personal einer Tankstelle in Diekirch belästigten. Ein Passant hinderte die beiden daran, mit dem Auto wegzufahren. Als die Polizisten vor Ort eintrafen, stellten sie fest, dass der Fahrer nicht nur „unter übermäßigem Alkoholeinfluss“ stand, sondern auch einem Fahrverbot unterlag. Die Beamten erstellten daraufhin Protokoll und beschlagnahmten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft das Gefährt des Betrunkenen.
Die Polizei erwischte dann gegen 18 Uhr bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Ettelbrück eine weitere Person, die unerlaubterweise ihr Auto benutzte. Auch in diesem Fall ordnete die Staatsanwaltschaft eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs an.
De Maart
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