Donnerstag20. November 2025

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„Santé“ klärt aufAntigen-Schnelltest-Ergebnis darf nicht online bescheinigt werden

„Santé“ klärt auf / Antigen-Schnelltest-Ergebnis darf nicht online bescheinigt werden
 Symbolfoto: dpa/Robert Michael

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In den sozialen Medien ­kursieren laut „Santé“ ­momentan Gerüchte, dass Antigen-Schnelltests durch eine Telekonsultation ­verifiziert werden können. Das stimmt nicht, wie das Gesundheitsministerium in einer Pressemitteilung erklärt.

Das Ministerium erinnert daran, dass die Tests stets von bestimmten Angestellten der Gesundheitsberufe vor Ort durchgeführt oder beaufsichtigt werden müssen. Nur diese Personen seien befugt, im Falle eines negativen Testergebnisses ein digitales europäisches Zertifikat mit QR-Code auszustellen. „Zu beachten ist auch, dass das Zertifikat 24 Stunden lang gültig ist“, schreibt das Gesundheitsministerium.

Das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests kann laut „Santé“ ausschließlich von verschiedenen Angestellten aus dem Gesundheitssektor bescheinigt werden – darunter Ärzte, Apotheker und Krankenpflegehelfer, die zur Ausübung ihres Berufes im Großherzogtum zugelassen sind. Auch öffentliche Beamte oder Angestellte können im Rahmen der Tests in den Schulen ein Zertifikat ausstellen.

„Der Verkauf von Zertifikaten über das Internet stellt einen Gesetzesverstoß dar und setzt die Personen, die sie verkaufen oder kaufen, einer potenziellen Strafverfolgung aus“, schreibt das Ministerium abschließend.