Der Staatsrat ist einverstanden mit den von der Regierung geplanten Abänderungen des Covid-Gesetzes. Das geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Avis der Kammer hervor. Damit müssen die neuen Coronaregeln, die unter anderem vorsehen, 2G+ im Freizeitbereich und in der Gastronomie einzuführen, eine Sperrstunde ab 23 Uhr zu verhängen, die Maskenpflicht in Schulen wieder einzuführen und Versammlungen im Innern zu beschränken, nur noch vom Parlament gestimmt werden.
Für den obersten Rat in Luxemburg stellen weder das 2G+-System noch die Sperrstunde einen nicht proportionalen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Vor allem da die Regierung bei der zweitgenannten Maßnahme auch Hilfen für den Ausfall von Einnahmen vorsieht. Allerdings empfiehlt der Staatsrat, im Gesetzestext vorzusehen, dass Geimpfte und Genesene im 2G+-System neben Selbsttests vor Ort auch einen negativen zertifizierten Schnelltest vorlegen können. Ausgenommen bleiben von dem zusätzlichen Text nur schon geboosterte Personen.
Der Staatsrat weist die Regierung darauf hin, dass ihr bei der Überarbeitung des Gesetzestextes wohl auch ein Fehler unterlaufen sei. Nach dem aktuellen Entwurf seien keinerlei Maßnahmen, wie etwa eine Maskenpflicht oder Abstandsregeln, für Veranstaltungen im Außenbereich vorgesehen. Das könne sicher nicht die Absicht der Autoren sein, so der Staatsrat. Hier muss das zuständige Gesundheitsministerium wohl noch einmal den vorgelegten Text ausbessern. Trotzdem hindert dies den Rat nicht daran, seine Zustimmung auszudrücken.
„Collège médical“ fordert Impfpflicht
Auch weitere Kammern haben am Donnerstag ihre „Avis“ zum Gesetzestext abgegeben. Die Datenschutzkommission befindet das Gesetzesvorhaben für gut und hat keine weiteren Bemerkungen dazu. Das „Collège médical“ fordert in seinem Schreiben eine allgemeine Impfpflicht: „Wir wollen alle aus dieser Pandemie raus, wir wollen unsere Freiheit, zusammenzuleben, zu arbeiten und uns zu amüsieren wieder zurückbekommen … Also gebt uns alle Mittel, um dies zu erreichen.“
Die Abgeordnetenkammer kritisiert, dass aus dem aktuellen Text nicht ausreichend hervorgeht, dass das Recht zu demonstrieren gewahrt wird, „ohne Covid-Check oder sanitäres Protokoll.“ Die Berufskammer begrüßt, dass Luxemburg mit den neuen Maßnahmen einen Lockdown vermeidet. Zustimmung gibt es auch für die finanziellen Hilfen, insbesondere für den betroffenen Gastronomie- und Veranstaltungssektor. Man müsse allerdings die Hilfen weiter ausweiten. Unverständlich sei aber, wieso das Covid-Gesetz so schnell wieder angepasst werden muss – das würde die unterschiedlichen Berufsvertretungen in Bedrängnis bringen, um diese neuen Änderungen ihren Mitgliedern nahezubringen, und setze die Betriebe unter Druck, die neuen Regeln schnellstmöglich umzusetzen. Außerdem fordert die Kammer, dass die Regierung die Test- und Impfkapazitäten in die Höhe schrauben soll.
Auch in den Augen der Handelskammer sind die derzeit vorgesehenen Finanzhilfen nicht ausreichend. Außerdem müsse die Teilzeit-Arbeit überarbeitet werden. Weiterhin sorgt sich die Kammer um die Verfügbarkeit der Schnelltests. Die Regierung müsse sicherstellen, dass alle betroffenen Betriebe ausreichend mit diesen Tests versorgt werden.
De Maart
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