Der Abgeordnete Jeff Engelen (ADR) wollte in einer parlamentarischen Frage von Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) wissen, ob es möglich wäre, andere Gesundheitsberufe auszubilden, um so viele Personen wie möglich zeitnah zu impfen. Die Antwort: Ja. Durch ein Gesetz vom 26. März 1992 und nach Ansicht der Gesundheitsdirektion habe das Gesundheitsministerium die Möglichkeit, eine befristete Übungserlaubnis zu delegieren. Diese würde sowohl die Erlaubnis als auch die Dauer und Bedingungen der Erlaubnis festlegen, so das Gesundheitsministerium.
Auf Basis dieses Artikels könnten Physiotherapeuten Impfungen durchführen. Um diese Erlaubnis zu bekommen, müssten sie an einer obligatorischen Ausbildung teilnehmen. Diese sei mit der Gesundheitsdirektion, dem Gesundheitsministerium und dem Kompetenzzentrum der Universität Luxemburg ausgearbeitet worden und bestehe aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil befasse sich mit den Hygienemaßnahmen, Informationen über die Impfmittel und der Kommunikation mit den Personen, die geimpft werden sollen. Der praktische Teil beschäftige sich mit der Vorbereitung der Impfmittel im Rahmen strikter Hygieneregeln und der Übung des Impfens. Nach der Ausbildung würden die Kenntnisse der Auszubildenden geprüft. Wenn die Auswertung positiv ausfalle, hätten sie die Erlaubnis, temporär Impfungen zu geben, so das Gesundheitsministerium in seiner Antwort.
Wer die Verantwortung für die Impfung trägt, hänge laut Ministerium vom jeweiligen Patienten ab. Ab dem 29. März müssten die Impfungen nicht mehr von einem Arzt verschrieben werden, nachdem dieser ein Gespräch mit dem Patienten geführt habe, wie es bislang der Fall war. Wer geimpft werden will, müsse im Vorfeld einen Fragebogen ausfüllen, der vom Gesundheitspersonal überprüft werde. Falls nichts Auffälliges vermerkt ist, werde die Impfung vom Gesundheitsberufler verabreicht. Der Patient trage die Verantwortung dafür, ob der Fragebogen korrekt ausgefüllt ist oder nicht. Falls die Person bereits eine starke Reaktion auf eine andere Impfung hatte, eine Blutgerinnungsstörung hat, Blutverdünnungsmittel nimmt oder schwanger ist, müsse der Arzt sich mit ihr unterhalten. In diesem Fall entscheide der Arzt, ob die Person geimpft werden könne, und trage die Verantwortung für die Impfung.
20 Prozent mehr Impfstoff
In einer weiteren parlamentarischen Frage wollte die CSV-Abgeordnete Nancy Kemp-Arendt wissen, ob das Gesundheitsministerium Kenntnis von medizinischem Material habe, das weniger Impfmittel vergeude. Das Gesundheitsministerium schreibt, dass dieses Material seit Januar 2021 benutzt werde und dass dieses ermöglicht, so viel Impfmittel wie möglich aus den Fläschchen zu kriegen. Verschiedene Spritzen würden nämlich einen Teil des Impfmittels sowohl in den Flaschen als auch in den Spritzen und Nadeln zurücklassen – das Tageblatt berichtete. Seit Januar 2021 sei ein zusätzliches Volumen von rund 20 Prozent aus allen Pfizer/BioNTech-Flaschen gewonnen worden.
Aktuell werden laut Gesundheitsministerium sechs Dosen Pfizer/BioNTech und jeweils zehn Dosen Moderna und AstraZeneca aus jeder Flasche entnommen, was den Produktcharakteristiken der jeweiligen Impfstoffe entspricht. Es seien mittlerweile über 60.000 Dosen Pfizer/BioNTech, über 5.000 Dosen Moderna und über 12.000 Dosen AstraZeneca in Luxemburg verabreicht worden.
De Maart
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