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Corona-PandemieNeue Lockdown-Vorschriften seit dem 26.12.2020 gültig

Corona-Pandemie / Neue Lockdown-Vorschriften seit dem 26.12.2020 gültig
Der „nicht essenzielle“ Teil des Einzelhandels und Friseursalons müssen bis zum 10. Januar geschlossen bleiben Foto: Editpress/Julien Garroy

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Die neuen Corona-Vorschriften sind am 26.12.2020 in Kraft getreten. Die Ausgangssperre gilt nun ab 21 Uhr und der Einzelhandel muss geschlossen bleiben.

Trotz eines leichten Rückgangs der Infektionszahlen bleibt die Lage, besonders jene in den Krankenhäusern, äußerst angespannt – auch mit dem Blick auf die neue Variante des Virus aus Großbritannien. Dies bewog den Regierungsrat am vergangenen Montag, weitere Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-Krise zu beschließen. Die Regierung hat die Ausgangssperre weiter verschärft: Zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens darf das Haus ohne triftigen Grund nicht mehr verlassen werden – auch nicht an Silvester.

Der „nicht essenzielle“ Teil des Einzelhandels und Friseursalons müssen vom 26. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen bleiben – für den Horeca-Sektor bleibt jedoch weiterhin das Stichdatum des 15. Januar bestehen. Restaurants dürfen noch immer Take-away anbieten und Essen liefern. Die Supermärkte bleiben geöffnet, dürfen aber nur noch Produkte verkaufen, die als „wesentlich“ angesehen werden. Dazu zählen:

  • Lebensmittel
  • Tierfutter
  • Medikamente und andere medizinische Produkte
  • Hygieneprodukte
  • Waschmittel und andere sanitäre Produkte
  • Orthopädisches Material
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Papeterie- und Presseprodukte
  • Küchenutensilien
  • Treibstoffe
  • Tabak
  • Telekommunikationsartikel

Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist nun verboten, Sportanlagen im Außenbereich, Kultureinrichtungen und Museen werden geschlossen. Nur einige Eliteathleten dürfen ihren Sport nach wie vor ausüben.

Alle Schulen des Landes sollen ab dem 4. Januar eine Woche auf Homeschooling zurückgreifen. Kindertagesstätten, Kompetenzzentren und Musikschulen müssen hingegen bis zum 10. Januar komplett schließen. Den Eltern steht dann auch wieder das Recht auf Urlaub aus familiären Gründen zu.

Bei Zuwiderhandlungen muss der Schuldige nun tiefer in die Tasche greifen – wer gegen die Vorschriften verstößt, muss 300 Euro Strafgeld bezahlen.

Der neue Gesetzestext hatte im Vorfeld für viel Kritik gesorgt – besonders Artikel 16ter: Beamte des öffentlichen Dienstes sollten durch das neue Gesetz dazu verpflichtet werden, Verstöße gegen die neuen Corona-Maßnahmen zu melden. Dieser „Denunziantenartikel“ wurde allerdings aus dem Gesetzesprojekt gestrichen.

J.C.Kemp-Scrooge
26. Dezember 2020 - 20.08

@d'MIM: Natürlich ist Tabak wesentlich, genau wie der Alkohol, und der Treibstoff übrigens auch. Sie bringen viel, sehr viel Geld in Onkel Dagobert Gramegnas Geldspeicher.

d'MIM
26. Dezember 2020 - 17.34

Ist jetzt Tabak wesentlich?

B.G.
26. Dezember 2020 - 16.41

@Biaritz

Dann sang Theodor Storms Harfenmãdchen in Heinrich Heines Gedicht weiter....

Ein neues Lied , ein besseres
Es klingt wie Flöten und Geigen
Die Misere ist vorbei
Die Sterbeglocken schweigen.

Biaritz
26. Dezember 2020 - 14.12

Sie sang das alte Entsagungslied,
Das Eiapopeia vom Himmel,
Womit man einlullt, wenn es greint,
Das Volk, den großen Lümmel.

Ich kenne die Weise, ich kenne den Text,
Ich kenn auch die Herren Verfasser;
Ich weiß, sie tranken heimlich Wein
Und predigten öffentlich Wasser.

Bleiwt doheem,
verzicht op d'Reesen !!
dobei ass de Grand-Duc Henri op Biaritz gereest.

Grober J-P.
26. Dezember 2020 - 12.36

"Bereits ab 21 Uhr abends, bis 6 Uhr morgens, darf das Haus ohne triftigen Grund nicht mehr verlassen werden – auch nicht an Silvester." Was sind denn triftige Gründe? Bitte aufzählen. Alles schwammig das Ganze.