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Neuer GesetzentwurfLuxemburger Richter und Staatsanwälte fordern weiterhin Maskenpflicht im Gerichtssaal

Neuer Gesetzentwurf / Luxemburger Richter und Staatsanwälte fordern weiterhin Maskenpflicht im Gerichtssaal
 Archivfoto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Die Maskenpflicht und der Mindestabstand von zwei Metern soll in den Luxemburger Gerichtssälen nicht mehr obligatorisch sein. Die Vereinigung der Luxemburger Richter und Staatsanwälte ist nicht mit diesem neuen Covid-19-Gesetzentwurf einverstanden.

Das Gesetz vom 17. Juli 2020 zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie sieht vor, dass bei Versammlungen von zehn bis 100 Menschen Masken getragen und ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden muss. Ein neuer Gesetzentwurf vom 29. Oktober soll diesen Text um einen weiteren Abschnitt erweitern und Ausnahmeregeln für die Luxemburger Gerichtssäle einführen: Der Mindestabstand von zwei Metern und die Maskenpflicht für Personen, die während einer Verhandlung sprechen, sollen nicht mehr obligatorisch sein.

Der „Groupement des magistrats luxembourgeois“ (GML), die Vereinigung der Luxemburger Richter und Staatsanwälte, schreibt in einer Pressemitteilung am Dienstag, dass diese Änderungen nicht ohne gesundheitliches Risiko umsetzbar sind – „insbesondere angesichts der begrenzten Größe der Gerichtssäle und der hohen Anzahl von Menschen, die sich in diesen Räumen versammeln sollen“. Es handele sich um geschlossene Räume, die oft nicht ausreichend belüftet seien. Des Weiteren seien die Menschen dort oft über längere Zeiträume hinweg versammelt.

Gesundheitliches Risiko

Der GML argumentiert: Weil es bei der neuen Regelung nur um den Komfort ginge, stehe sie im direkten Widerspruch zu den Maßnahmen der luxemburgischen Regierung. „Es erscheint mehr als zweifelhaft, ob der luxemburgische Staat unter diesen Umständen noch seinen Verpflichtungen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes seiner Beamten nachkommt“, schreibt der GML.

Die Vereinigung fordert eine andere Lösung: Der vorsitzende Richter soll von Fall zu Fall entscheiden und unter Berücksichtigung der Besonderheiten jeder Verhandlung die passenden Gesundheitsmaßnahmen anwenden. Grundsätzlich sollen trotzdem die bisherigen Sicherheitsvorkehrungen gelten.

J.C.Kemp
5. November 2020 - 16.20

@Jim Peter: Ist im Widerspruch zu du der generellen Öffentlichkeit von Prozessen, ausser jenen wo 'expressis verbis' ein 'huis clos' vorgesehen ist.

Jim Peter
4. November 2020 - 17.07

Man könnte doch bei kleinen Prozessen die Öffentlichkeit (Besucher)ausschliessen un nur noch die Medien mit in den Saal lassen.Dann wärrn achon von vornerein weniger Menschen im Saal. Winfach gesagt nur die hereinlassen die vom Prozess betroffen sind und Anwesenheitspflicht haben.