SchutzengelJunger Fußgänger rutscht von glattem Gehweg vor anfahrendes Müllfahrzeug

Schutzengel / Junger Fußgänger rutscht von glattem Gehweg vor anfahrendes Müllfahrzeug
So sollten weder Straßen noch Gehwege aussehen: Zumindest Letztere müssen die Bürger begehbar halten Foto: Pixabay

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Ein Jugendlicher ist am Freitag nur knapp einem größeren Unglück entgangen, weil offenbar ein Gehweg nicht so geräumt worden war, wie es das Gesetz eigentlich vorsieht.

Da hatte jemand einen aufmerksamen Schutzengel: Ein junger Fußgänger ist am Freitagmorgen in Bereldingen auf dem glatten Bürgersteig ausgerutscht und vor ein Müllfahrzeug gefallen. Das meldet die Polizei, die zum genauen Alter der Person keine Angaben macht.

Der Lastwagen war gerade am Anfahren. Da der Fahrer jedoch schnell reagierte und bremste, wurde Schlimmeres verhindert. So wurde der Jugendliche zwar erfasst, aber immerhin nicht überrollt. Polizeiangaben zufolge musste er mit Verletzungen am Bein in eine Kinderklinik gebracht werden.

Wie die Polizei mitteilt, wurde ein „Unfallprotokoll“ erstellt. Eine Sprecherin der Polizei konnte nicht sagen, ob das auch Ermittlungen einschließt, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung.

So wie im Rest von Luxemburg gilt auch in Bereldingen, dass Gehwege geräumt oder eisfrei gemacht werden müssen, falls sie im Winter unbenutzbar werden.

In Artikel 17 der Polizeiverordnung der übergeordneten Gemeinde Walferdingen heißt es (Übersetzung aus dem Französischen): 

„Falls der Verkehr durch Eis oder Schneefall gefährlich oder schwierig geworden ist, müssen die Anwohner die Bürgersteige vor denselben Gebäuden ausreichend frei halten. Sie sind verpflichtet, Schnee und Eis zu beseitigen oder, falls dies nicht möglich ist, unfallverhütendes Material auszubreiten, ohne die Fahrbahn zu versperren. (…)

Die sich aus den vorherigen Absätzen ergebenden Verpflichtungen obliegen dem Bewohner des Gebäudes. Wenn es mehrere Bewohner gibt, obliegen sie jedem von ihnen, es sei denn, sie wurden einem von ihnen oder einer dritten Person durch Vereinbarung auferlegt.

Bei unbewohnten Gebäuden und unbebauten Grundstücken obliegen diese Verpflichtungen dem Eigentümer und beschränken sich auf die dauerhaft angelegten Gehwege und die provisorischen Verbindungsabschnitte.“

Diese Tatsachen scheinen nicht allgemein bekannt zu sein. In unserer heutigen Umfrage, die sich zufälligerweise mit dem Thema befasst, geben 83 Prozent der Teilnehmer an (Stand: 16.40 Uhr), ihrer Räumpflicht einfach nicht nachzukommen: „Da soll sich die Stadt oder die Gemeinde drum kümmern“, haben diese Leser angeklickt. Ein gefährlicher Irrtum – denn im Unglücksfall haftet der eigentlich zur Räumung Verpflichtete.

Dass generell viele Bürger die Räumpflicht sehr locker nehmen, ist am Freitagmorgen auch einem Luxemburger aufgefallen, der ein entsprechendes Foto aus der Hauptstadt auf Twitter gepostet hat: