CGDIS„Wir haben in Luxemburg noch nie eine Genehmigung für Himmelslaternen erteilt“

CGDIS / „Wir haben in Luxemburg noch nie eine Genehmigung für Himmelslaternen erteilt“
Die Gefahr, die von Himmelslaternen ausgeht, ist nicht jedem bewusst Foto: dpa/Barbara Walton

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30 Menschenaffen starben in der Silvesternacht nach einem Brand im Krefelder Zoo, der durch Himmelslaternen ausgelöst wurde. In Deutschland ist die Benutzung der Leuchtkörper verboten, in Luxemburg ist eine Genehmigung nötig – doch das wissen nur die Wenigsten.

Es war das Ereignis, das die Wende des Jahrzehnts überschattete: Der Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo, bei dem das komplette Gehege in Flammen stand. Insgesamt starben 30 Menschenaffen qualvoll im Feuer, zwei Tiere überlebten. Himmelslaternen lösten den Brand „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ aus, erklärte Kriminalhauptoberkommissar Gerd Hoppmann in einer Pressekonferenz. In ganz Deutschland ist die Benutzung der Leuchtkörper verboten – dennoch ließen drei Frauen die kleinen Lampions steigen. Wie gefährlich sind solche Himmelslaternen? Und wie steht es um die Gesetzgebung bezüglich der Laternen in Luxemburg?

Erst Anfang des neuen Jahrtausends wurden die Himmelslaternen in Westeuropa immer beliebter. Die Beleuchtungskörper stammen aus dem asiatischen Raum – vor etwa 2.000 Jahren hatte in China der Militärführer Kong Ming solche Signale erfunden, um sie als Kommunikationsmittel zu benutzen. Die Himmelslaternen der heutigen Zeit bestehen aus dünnem Reispapier, das auf biegsame Bambusstäbe gespannt ist. Im Zentrum der Konstruktion befindet sich eine Kerze, die den Auftrieb ermöglicht. „Die Laternen können ein paar hundert Meter hochsteigen und werden vom Wind weitergetragen“, erklärt Oberleutnant Alain Klein, Chef der Brandpräventionsabteilung des CGDIS („Corps grand-ducal d’incendie et de secours“). „Die Leuchtkörper können an Häusern oder anderen Hindernissen hängen bleiben. Das Teelicht kann sich dann sehr leicht entzünden.“ Vor allem während trockener Sommertage stellen die fliegenden Kerzen eine Gefahr dar. Aber auch in der kalten Jahreszeit können sie in der Nähe von Hochstromleitungen gefährlich werden, in offene Fenster reinfliegen oder gar ganze Gebäude in Brand stecken – wie in Krefeld.

Bürgermeistern obliegt alleiniges Entscheidungsrecht

Ein großes Problem sei dabei, dass die Himmelslaternen, anders als Raketen, unberechenbar seien. Während Raketen kontrolliert in eine bestimmte Richtung geschossen werden, liegt das Schicksal einer Laterne nicht in den Händen der Zünder. „Es ist nicht beeinflussbar, wo die Laternen hinfliegen“, sagt Klein. „Viele Menschen sind sich gerade deswegen der Gefährlichkeit der Laternen nicht bewusst.“ Zwar seien dem CGDIS in Luxemburg noch keine Unfälle mit Himmelslaternen bekannt, doch immer wieder werden solche Kerzen illegal in die Luft steigen gelassen.

Hierzulande sind es die Bürgermeister der jeweiligen Gemeinden, denen das alleinige Entscheidungsrecht über die Benutzung der Himmelslaternen obliegt. „Bevor ein Bürgermeister eine solche Genehmigung erteilt, erhalten wir eine Anfrage, dass wir ihnen ein Gutachten erstellen“, sagt Klein. „Wir haben bei der Benutzung von Himmelslaternen aber noch nie grünes Licht gegeben, weil es einfach zu gefährlich ist.“ Erfahrungsgemäß sind es vor allem Anfragen von künftigen Ehepartnern, die mittels der Himmelslaternen für eine romantische Atmosphäre während ihrer Hochzeitsfeier sorgen wollen. Dass der Einsatz der Leuchten ohne Genehmigung illegal ist, wissen die Wenigsten, denn immer wieder werden in Luxemburg Himmelslaternen in der Luft gesehen. So wurden auch in der diesjährigen Silvesternacht in Esch/Alzette Himmelslaternen gesichtet. Auf Nachfrage des Tageblatt teilte der Bürgermeister der Stadt Esch, Georges Mischo, mit, dass er „auf keinen Fall eine solche Genehmigung“ erteilt habe.

Für Piloten irritierend

Die Himmelslaternen stellen aber nicht nur eine Brandgefahr dar, sondern sind auch schädlich für die Umwelt. „Sobald der Brennkörper der Himmelslaterne erloschen ist, sinkt die Himmelslaterne sanft zu Boden und kann im Restmüll entsorgt werden“, heißt es in den FAQ eines Herstellers. Dass die kleinen Lampions durch den Wind verweht werden und somit kaum auffindbar sind, wird nicht erklärt. Außerdem gelten die Flugkerzen auch für Piloten als gefährlich. Flugzeugführer können zu leicht von diesen Signalen irritiert werden, weswegen eine Benutzung im Umkreis von zehn Kilometern des Flughafens Findel ohne Ausnahme verboten ist.

Die Benutzung ohne Erlaubnis ist illegal, doch der Verkauf und das Erwerben ist erlaubt. Die Verantwortung liegt am Ende also nicht bei den Unternehmen – sondern bei den Käufern. Doch in Luxemburg fehlt es hinsichtlich der Himmelslaternen scheinbar noch an Aufklärung.

CESHA
11. Januar 2020 - 15.37

Und was ist mit den zahlreichen Bränden, die durch Feuerwerkskörper entstehen? Allein im Saarland waren es auch zum Jahreswechsel 19/20 wieder über 300 Fälle, zu denen die Feuerwehr ausrücken musste (laut einer Meldung von SR3) Ich empfehle die Lektüre des folgenden Artikels, der einige Zweifel aufkommen lässt, was den Brand im Krefelder Zoo betrifft: https://juergenfritz.com/2020/01/08/feuerdrama-im-krefelder-zoo/

Rossen
11. Januar 2020 - 15.10

An wei as dat dann mam feierwierk as och verbuden an mescht trotzdem jidereen hält sech ooch keen drun un dem verbued

KTG
9. Januar 2020 - 18.37

Ich mag mich irren, aber es scheint mir, als wären mindestens 3 dieser Laternen auch in der Hauptstadt aufgestiegen, in südlicher Richtung und in Richtung Einflugschneise.

Nomi
9. Januar 2020 - 11.11

Mat Fei'er spillt een net ! Daat gett , oder sollt een schons als Kand gelei'ert ginn !

Martine
9. Januar 2020 - 10.04

e kloer verbot se fléien ze loossen, a verbot se ze verkafen hei ass batter néideg. ween se dann am internet bestellt, ass selwer schold a brauch eng gutt assurance...

Marc.
9. Januar 2020 - 8.43

Naja, CGDIS hat noch keine erteilt, weil keiner gefragt hat. Für privates Feuerwerk müsste man ja auch eine Genehmigung der Gemeinde haben... wer hat denn eine solche beantragt ?

Elmi
8. Januar 2020 - 18.37

In Düdelingen sind mindestens 3 aufgestiegen.

Laird Glenmore
8. Januar 2020 - 18.15

In Esch / Alzette Stadtteil Neudorf sind mindestens 4 von diesen Himmels Laternen aufgestiegen und Richtung Audun le Tiche geflogen, d. h. doch im Klartext das sich kein Mensch an Verbote hält, jeder meint er könne sich über alles hinweg setzen, ich frage mich wirklich manchmal was in den Köpfen der Menschen vorgeht.

René Charles
8. Januar 2020 - 18.01

Wéi, si mir sou wäit hannendran dass déi -Himmelslaternen- nach nët landeswäit strikt verbuede. Dat as dach Brandstëftung pur an huet mat 'kultureller plus-value' guer näischt ze din. (Schlooft net nach laang drop, w.e.g.)