Mann wird wegen Vergewaltigung der Stieftochter zu sieben Jahren Haft verurteilt

Mann wird wegen Vergewaltigung der Stieftochter zu sieben Jahren Haft verurteilt
 Symbolbild: Pixabay

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Ein Mann, der seine Stieftochter über längere Zeit hinweg mehrmals sexuell misshandelte, wurde am Mittwoch vor der Kriminalkammer des Bezirksgerichts Luxemburg zu sieben Jahren Haft und 7.500 Euro Schadenersatz verurteilt.

Von unserem Korrespondenten Carlo Kass

Wie bereits bei einigen vorherigen Sitzungen erschien der Angeklagte auch am Mittwoch nicht – und einen Verteidiger hatte er ebenfalls nicht bemüht. Der Fall wurde also in Abwesenheit verhandelt – somit war eine Aussetzung einer möglichen Haftstrafe zur Bewährung bereits vom Tisch.

Zum Fall: Der Ermittlerin zufolge soll der Mann die Tochter seiner Freundin zwischen ihrem zehnten und zwölften Geburtstag sexuell misshandelt haben. Aus Scham hatte das Mädchen damals keine Klage geführt. Erst ihr erster Freund konnte die mittlerweile junge Frau dazu ermutigen, sich ihren Eltern – ihrer Mutter und ihrem leiblichen Vater – anzuvertrauen, woraufhin Letzterer dann Klage bei der Polizei führte.

Der Beschuldigte selbst stritt alles ab – und meinte, er sei von der Tochter seiner Freundin provoziert worden. Dem psychologischen Gutachter erzählte er, dass er zwar die Brüste des Mädchens angefasst habe, es aber nie zum sexuellen Kontakt gekommen sei. Der Experte hatte jedoch keinerlei Zweifel an den Aussagen des Opfers.

Keine Zweifel an den Aussagen des Opfers

Im Zeugenstand bestand die junge Frau darauf, öffentlich auszusagen. Mit tränenreicher Stimme bestätigte sie unter Eid das geschilderte Tatgeschehen. Zudem sagte sie aus, dass sie gehört habe, dass ihre zwei Jahre jüngere Schwester ebenfalls Klage gegen den Stiefvater eingereicht habe. Sie forderte 15.000 Euro Schadenersatz.

Die öffentliche Anklägerin plädierte auf Vergewaltigung und sittliche Belästigung Minderjähriger durch einen Erziehungsberechtigten. Sie forderte neun Jahre Haft, eventuell mit teilweiser Bewährungsfrist. Auch verlangte sie die Aberkennung der zivilen Rechte laut Artikel 11 des Strafgesetzbuches.

Am Mittwoch nun wurde der Mann zu sieben Jahren Haft verurteilt. Zudem verliert er für zehn Jahre seine zivilen Rechte und muss dem Opfer 7.500 Euro Schadenersatz zahlen.