Kopftücher sind in Luxemburg ein heißes Thema, ob es nun um eine neue Gesetzgebung geht oder um eine Juristin, die nicht vor Gericht vereidigt wurde, weil sie eine solche Kopfbedeckung trug. So passiert im September 2017. Die Sache hat sich nun allerdings geklärt, denn die Frau wurde am Donnerstag vereidigt – ohne Kopftuch.
Eine Kopftuch tragende angehende Rechtsanwältin sollte am 21. September vor dem höchsten Gericht vereidigt werden. Doch so weit kam es nicht. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer, François Prum, schritt ein und bat die Frau, ihr Kopftuch abzulegen. „Sie hat aber darauf bestanden, mit ihrem Hidschab vereidigt zu werden“, erklärte Prum gegenüber dem Tageblatt. Kein unbedeckter Kopf – keine Vereidigung als Rechtsanwältin; keine religiösen Zeichen vor Gericht, nur die Robe. So sind die Regeln.
Ein „rotes Tuch“ für Luxemburg
Die Gegner des Kopftuchs stürzten sich sofort auf den Fall. In den Foren sämtlicher Presseorgane wurde sich wild empört, ohne die genauen Hintergründe zu kennen. Islamgegner witterten die Rechtsstaatlichkeit in Gefahr und sahen die Scharia schon in Luxemburg angewendet. Diese Menschen können nun aufatmen.
Prum teilte am Donnerstag mit, dass die Frau „de tête nue, sans signe manifestant und appartenance religieuse, communautaire, philosophique ou politique“ vereidigt wurde. Wie der Präsident der Rechtsanwaltskammer erklärt, habe man sich höflich und aufschlussreich mit der muslimischen Gemeinschaft (Shoura) ausgetauscht.
Übrigens: Die Frau ist nun Mitglied der Anwaltskammer und darf auch während der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Kopftuch tragen.
De Maart

Laird Glenmore béi iech ass Zéit stoen bliwwen dat gesäit en un ärem Kommentar dier kennt wierklech näischt vun enger Assermentatioun
haut ass et um Tribunal einfach JE LE JURE do gëtt keng Relioun méi ugefouert.
hätte die Frau ein Kreuz offen als Schmuckstück getragen, hätte das Tageblatt dann auch geschrieben: “Katholikengegner (oder Gegner sonstiger Christlicher Religionen) witterten die Rechtsstaatlichkeit in Gefahr.”? Wohl kaum und genau das stört mich! Warum werden zweierlei Maße angewand! Religiöse Zeichen sind nicht erlaubt und das soll auch so sein, aber warum zeigt das Tageblatt sich so tolerant gegenüber Islamischen Religionszeichen? Ich befürchte, dass eine solche Einstellung nur den Extrem-Rechten weiteren Zulauf bringt!
Ja dann heißt es eben " Ich schwöre bei Gott die Wahrheit und nicht als die reine Wahrheit zu sagen ", macht keinen Unterschied.
Et get keen gezwong Client bei der Madame ze gin. Ech sin ower geint e Kappduch an dem Beruf. Wann een da mengt et misst een sech esou outen, da soll een och sai Liewen esou feieren wei daat an deene Länner wou dat üblech ass. Keen Auto fueren, no de Kanner, dem Aalen an der Kichen kucken, asw.
Waat op der enger Sait exotesch ausgesait, ass op den zweete Bleck eng Provokatioun. Ech kann verstoen, dass Leit drop bestinn e Kappduch unzedun, mee da mussen se och an all dei aaner Braich respekteieren. Ech fannen et e Reckschrett fir ons Gesellschaft, nodeems mir ons weitgehend vun den Zwäng vun der Kirch befreit hun ... Ech hoffen dass dei Madame a Stroofprozesser net och d’Applikatioun vun irgendwelchen exotesche Gesetzer akloot.
Nur zu Ihrer Information, auf die Bibel wird hierlands vor Gericht schon lange nicht mehr geschworen
Das Kopftuch ist und bleibt ein politico-religiöses Signal.
Wann ech muss firun de Riichter trie'den muss ech och mein Hutt oofdo'en !!!!!
Im Regelfall setzen die Richter doch bei der Urteilsverkündung doch auch ihr Hütchen auf.
Als Anwältin kommt es doch darauf an was sie im Kopf hat und nicht auf dem Kopf, natürlich ist es besser ohne ich meinte ja auch nur zum Vergleich " Burka ".
keine religiösen Zeichen, aber man soll auf die Bibel schwören das man die Wahrheit sagt was für ein Widerspruch.
Nicht gut. Im Gerichtssaal hat ein Kopftuch nichts verloren
Auch bei der Ausübung des Anwaltberufes sollten keine religiösen Zeichen getragen werden.
Naja, besser ein Kopftuch als eine Burka.