Montag10. November 2025

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Abschiebung: Georgier machten falsche Angaben

Abschiebung: Georgier machten falsche Angaben

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Die Abschiebung eines Zwölfjährigen nach Georgien am 12. Oktober hat in den sozialen Medien tiefe Bestürzung und Mitleid ausgelöst. Schüler des LCD, ALR, LTEET und des LAM haben sich am Dienstag in einem offenen Brief über das Vorgehen der Behörden beschwert. Sie sehen darin eine Missachtung der Kinderrechte. Zudem wollen die Schüler am Freitag im Diekircher Lyzeum LCD mit einer Protestaktion auf das Schicksal der Familie aufmerksam machen.

Das luxemburgische Außenministerium reagiert am Mittwoch ebenfalls. In einer Mitteilung erklärt das Ministerium, dass man sich das Dossier der Familie im Detail angesehen habe, bevor die Entscheidung fiel, die Familie abzuschieben. 2015 habe die Regierung das Immigrationsgesetz geändert. Familien mit Kindern, die bereits vier Jahre in Luxemburg zur Schule gingen, haben dadurch die Möglichkeit erhalten, ihren Aufenthalt in Luxemburg zu regularisieren – also legal in Luxemburg zu bleiben.

Die Mutter kam 2011 mit ihrem Sohn nach Luxemburg und stellte einen Asylantrag – dieser wurde 2013 jedoch abgelehnt. Die Gerichte bestätigten diese Entscheidung 2014. Der Familie wurde dies mitgeteilt mit der Bitte, freiwillig nach Georgien zurückzukehren. Zu dem Zeitpunkt sei die Gesetzesänderung für die Immigration bereits auf dem Instanzenweg gewesen. Der Junge war zu dem Zeitpunkt beinahe vier Jahre in Luxemburg eingeschult, die Rahmenbedingungen für eine Regularisierung waren also fast erfüllt.

Vieles stimmte nicht

Als das Gesetz dann Anfang 2016 in Kraft trat, hätte die Familie einen solchen Antrag stellen können – das tat sie aber nicht. Das Ministerium begann mit den Vorbereitungen für eine Rückkehr der Familie nach Georgien. Dabei fiel der Behörde auf, dass die Informationen, die die Frau angegeben hatte, nicht richtig waren. Die Frau hatte falsche Namen angegeben. Nach und nach stellte sich heraus, dass sämtliche Informationen über die Frau nicht stimmten. Laut Immigrationsgesetz kommt ein Regularisierungsprozess nicht mehr in Frage, wenn falsche Informationen angegeben wurden.

Die Erklärung der Frau, es bestünde eine Gefahr für die Familie in Georgien, wurde als nicht fundiert zurückgewiesen. Das Außenministerium weist darauf hin, dass die Informationen, die zurzeit in der Öffentlichkeit kursieren, nicht der Wahrheit entsprechen. Abschließend erklärt das Ministerium, dass es „nicht geht, dass Leute durch falsche Informationen ihren Aufenthalt im Land so weit verlängern, um dann aufgrund der Dauer ihres Aufenthalts eine Regularisierung anzufragen.“

Guy L
23. November 2017 - 7.05

richtige Entscheidung

ROBERT POLFER
22. November 2017 - 23.13

Mengen och dass Abschiebungsprozedur ze laang dauert . An dat ass natierlech fir Schoulpflichtechkanner eng Katastroph . Wann mir al Mensch derart streng bestrofen den Märecher erzielt dann wir schon eng gud Zeit keen Politiker mei am Land . Gramenia an Armenien . Den Bettel an Ruanda an den Schneider ? .... kloer - um Moungt ?

Mike weber
22. November 2017 - 20.05

Den eigentleschen Skandal' s dach dass et esou lang gedauert huet bis dei ausgewissen goufen.