Die Ferienbetreuer dürfen sich in den nächsten fünf Jahren nichts zuschulden kommen lassen. Zusätzlich muss der Organisator der Ferienkolonie, die Eisenbahnergewerkschaft Syprolux, den Schadenersatz in Höhe von 37.000 Euro übernehmen.
Der Richter basierte seine Entscheidung auf die Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger der vier Ferienbetreuer hatte in den vorangegangen Prozesstagen einen Freispruch für seine Mandaten gefordert, da ihm zufolge keine Beweise für ein Fehlverhalten vorliegen.
del
De Maart
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