Samstag8. November 2025

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Sieben Jahre „Schonfrist“ für die Post

Sieben Jahre „Schonfrist“ für die Post

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Die Regierung nahm gestern einen Gesetzentwurf über den Postdienst an. Des Weiteren stand ein Gesetzentwurf über den Bau eines Lyzeums in Gilsdorf auf der Tagesordnung.

Durch das Gesetz vom 15. Dezember 2000 war die Post gezwungen worden, einen Universaldienst anzubieten. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Post diesen Dienst noch weitere sieben Jahre anbietet. Diese Zeit soll ihr erlauben, die bisherigen Investitionen zu amortisieren und sich auf die vollständige Liberalisierung des Marktes vorzubereiten. Nach Ablauf dieser Schonfrist wird es auch „alternativen“ Anbietern möglich, den Universaldienst anzubieten.
Um die Unkosten auszugleichen, wird ein Kompensationsfonds geschaffen. Des Weiteren soll der Universalpostdienst nun an sechs anstatt wie bisher an fünf Tagen in der Woche angeboten werden. Mit dem nun gutgeheißenen Gesetzentwurf setzt die Regierung die EU-Direktive bezüglich der Liberalisierung der Postdienste um. Diese sah die vollständige Öffnung des Postmarktes bis spätestens zum 31. Dezember 2010 vor. Die Direktive gab jedoch die Möglichkeit, die Implementierung der Direktive um zwei Jahre zu verschieben, vorausgesetzt, eine entsprechende Anfrage wurde an die Kommission gerichtet.
Dies hatte Luxemburg am 18. März 2008 getan und es wurde ein Aufschub der Umsetzung bis Ende 2012 angekündigt. Dann wird für die Post auch das Briefmonopol für Sendungen unter 50 Gramm fallen.
c.mol.