Zuletzt war es der CSV-Abgeordnete Marcel Oberweis, der, ausgehend von einer französischen Studie zum Thema „Schulverweise“, die Bildungsministerin nach der Gewaltentwicklung an Luxemburgs Schulen befragte.
In ihrer Antwort wiederholt Mady Delvaux-Stehres, dass es keine systematische, personenbezogene und zentralisierte Erfassung der einzelnen Disziplinarstrafen gebe. Seitens des Bildungsministeriums wolle man die Erstellung von „Strafregistern“ vermeiden.
Allerdings, so die Ministerin, könne man aufgrund der steigenden Anzahl an Disziplinarverfahren im postprimären Unterricht (für die Grundschule gibt es keine Zahlen) feststellen, dass die Gewalt an Luxemburgs Schulen zunehme.
Wurden im Schuljahr 2006/2007 noch 102 Schüler vor einen schulischen Disziplinarrat zitiert und 81 endgültige Schulverweise ausgesprochen, waren es ein Jahr später bereits 125 „conseils de discipline“ und 94 Verweise. Tendenz steigend: 2008/2009 wurde an Luxemburgs Sekundarschulen insgesamt 147-mal ein Disziplinarrat einberufen und 112 Schüler einer Schuleinrichtung verwiesen.
Im laufenden Schuljahr fanden bis Mitte April 118 „conseils de discipline“ statt und 96 Schüler mussten ihre Schule aufgrund gewalttätiger Übergriffe verlassen.
Vorwiegend männliche Täter
Wie die Ministerin in ihrem Schreiben präzisiert, seien in drei Viertel der Fälle, die vor einen Disziplinarrat gelangten, männliche Schüler betroffen. Das Durchschnittsalter der sanktionierten Schüler liegt bei 17 (Jungen) beziehungsweise bei 16 Jahren (Mädchen).
Und während männliche Schüler im Allgemeinen wegen wiederholter physischer Übergriffe bestraft würden, sei der Bestrafungsgrund bei den weiblichen Schülern überwiegend verbaler Natur.
Weiter erklärt Mady Delvaux-Stehres, dass der endgültige Verweis eines Schülers im schulpflichtigen Alter nur dann möglich sei, wenn er in einer anderen Schule eingeschrieben sei.
Die Schulpflicht erstreckt sich bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler seinen 16. Geburtstag feiert. Ist der betroffene Schüler nicht mehr schulpflichtig und besucht er nach einem Verweis keine andere Schule, wird er wie alle anderen Schüler betreut, die die Schule ohne Abschluss verlassen.
Seit 2003 werden diese Schüler hinsichtlich einer persönlichen Betreuung von Monat zu Monat in einem zentralen Register erfasst. Die jeweiligen Daten werden anschließend an die regionalen Zentren der „Action locale pour jeunes“ weitergegeben. Die ALJ nimmt daraufhin Kontakt mit den Jugendlichen auf, um sie über mögliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren.
tw
De Maart

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