Zuerst sollte die Fixerstube auf Wunsch der Gemeindeführung und der Regierung nach Bonneweg kommen. Durch den massiven Widerstand der Bevölkerung wurde jedoch ein anderer Standort gesucht – und gefunden. Am 1. September 2008 wurde der hauptstädtische Gemeinderat mit einer Anfrage für eine Fixerstube in der Elsass-Straße befasst. Die Stadt erteilte die Genehmigung am 3. September 2009. Das Projekt sah die Schaffung einer provisorischen Fixerstube vor. Der in leichter Bauweise errichtete Gebäude sollte lediglich zehn Jahre stehenbleiben und Platz für 40 Drogenabhängige bieten.
Paul Wurth reichte jedoch am 27. November Klage gegen das Projekt ein und forderte die Annullierung der Baugenehmigung.
Zu groß, zu dauerhaft
Während die Gemeinde und der Staat auf die Konformität des Projektes mit allen Bestimmungen und Gesetzen pochten, argumentierten die Anwälte der Firma, dass die Fixerstube viel zu groß geplant sei. Sie hegten auch Zweifel an der vorläufigen Lebensdauer des Gebäudes, das immerhin 2.000 Quadratmeter Gesamtfläche haben und 3,9 Millionen Euro kosten soll. Die verstärkte Präsenz von Drogenabhängigen im Viertel wirke sich geschäftsschädigend aus, so die Anwälte.
Die Richter gaben in erster Instanz dem Kläger Recht. Die Gemeinde legte jedoch am 10. Mai 2010 Einspruch gegen das Urteil ein.
Siehe auch:
„Fixerstuff“ noch lange nicht vom Tisch
Fixerstube: Paul Wurth denkt an Verlagerung
Zweifel am „Provisorium“
Am 23. November befassten sich die Richter also erneut mit dem Dossier – und bestätigten das Verdikt aus erster Instanz. Es bestehe ein Unterschied zwischen einer (provisorischen) Einrichtung und einem (definitiven) Bauwerk, betonten die Berufungsrichter. Im Falle der Fixerstube könne man, wegen den Dimensionen des zweistöckigen Baus und den Schwierigkeiten es wieder abzubauen nicht von einem Provisorium reden. Eine Einrichtung hätte als Ziel, etwas Bestehendes anzupassen oder umzuändern. Hier handele es sich aber um einen Neubau. Die Richter gaben auch zu bedenken, dass man bei Bauarbeiten, die fünf Monate dauern, wohl kaum von einer „leichten Bauweise“ sprechen könne.
Um das Projekt dennoch verwirklichen zu können, haben das Nachhaltigkeitsministerium und die Gemeinde jetzt die Möglichkeit, die Zweckbestimmung des Geländes abzuändern. Derzeit ist es lediglich für den Bau provisorischer Gebäude genehmigt. Es könnte nun als Gelände für dauerhafte Gebäulichkeiten eingestuft werden. In der Zwischenzeit wird die Schaffung einer Fixerstube in der Hauptstadt auf Eis gelegt.
rh
De Maart

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