Donnerstag30. Oktober 2025

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Meist jung und in Luxemburg wohnhaft

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Um Luxemburgisch zu erlernen, können Arbeitnehmer in Luxemburg Urlaub nehmen. Das sieht ein Gesetz vor. Die Deputierte Nancy Kemp-Arendt wollte mehr erfahren.

Arbeitnehmer die Interesse an der Luxemburger Sprache haben, können in Luxemburg einen Sonderurlaub beantragen. So sieht es ein Gesetz von 2009 vor. Die CSV-Abgeordnete Nancy-Arendt wollte vom Arbeitsminister Nicolas Schmit nun wissen, wie viele Arbeitnehmer, die in Luxemburg wohnen, die Landessprache überhaupt beherrschen und wie oft sie am Arbeitsplatz benutzt wird. Auf beide Fragen konnte der Minister keine Antwort geben. In anderen Punkten wusste Nicolas Schmit jedoch Auskunft zu geben.

So war zu erfahren, dass etwa 823 Angestellte von 165 Firmen sowie 17 Freiberufler einen Antrag bezüglich des Sprachurlaubs seit 2009 gestellt hatten. Die meisten von ihnen waren zwischen 31 und 40 Jahre alt und kamen aus Luxemburg (700). Die Restlichen waren aus Frankreich (343), Belgien (147) und aus Deutschland (20). Insgesamt wurden 41 Anträge abgelehnt. Der Grund: Die ausgewählten Sprachkurse fanden nicht während der normalen Arbeitszeit statt. Drei Arbeitnehmer bekamen bezüglich des Sprachurlaubs eine Absage vom Arbeitgeber selbst.

Damit ein Maximum an Arbeitnehmer in „Sprachurlaub“ gehen können, wird das Arbeitsministerium möglicherweise eine Informationskampagne starten, so Arbeitsminister Nicolas Schmit in seiner Antwort.

Einschreibekosten

Fördert der Betrieb des Arbeitnehmers die luxemburgische Sprache, übernimmt der Arbeitgeber die Einschreibekosten des Sprachurlaubs. Der Arbeitgeber hat aber Anrecht auf eine staatliche Rückerstattung des Stundenlohns.
Ist im Kontrakt keine Sondereglung bezüglich des Sprachurlaubs verankert, muss der Arbeitnehmer selbst für die Einschreibekosten aufkommen. Der Sprachurlaub darf nicht mehr als 200 Stunden dauern.

Mehr Informationen erhalten Sie auf www.mte.public.lu