Seiner Verwaltung liegen keine Informationen vor, wonach der Flughafen Findel zu Zwecken missbraucht worden sei, die von der Osloer Konvention verboten werden. Das antwortet Außenminister Jean Asselborn auf eine parlamentarische Anfrage von André Hoffmann („déi Lénk“). Die Frage, ob derlei Waffen über Luxemburg transitiert seien, beantwortet das Ministerium jedoch nicht eindeutig.
2008 wurde in Oslo die internationale Konvention gegen Streubomben unterschrieben. Zu den Befürwortern dieser Vereinbarung zur Ächtung der Kassettenbomben gehörte auch Luxemburg. Die Konvention verbietet die Herstellung, die Lagerung und die Weitergabe dieser Waffen. Eine Zusammenarbeit zwischen Unterzeichnerstaaten und den anderen, sich nicht verpflichtenden Ländern verbietet das Dokument hingegen nicht. Darauf verweist auch Außenminister Asselborn in seiner Antwort an Hoffmann. Der hatte in seiner Anfrage auch an den Luxemburger Gesetzestext zur Konvention erinnert, wonach der Besitz, der Transport, die Weitergabe und die Lagerung von Streubomben in Luxemburg verboten sei.
Zusicherungen
Die Polemik um einen möglichen Transfer dieser geächteten Waffen über den Flughafen Luxemburg hatte die Veröffentlichung von vertraulichen US-Depeschen durch das Webportal Wikileaks ausgelöst. In der Korrespondenz der damaligen US-Botschafterin in Luxemburg Ann Wagner mit dem US-Außenministerium beruft sich die Diplomatin auf ein Gespräch mit hohen Luxemburger Beamten aus den Jahren 2007/2008. Sie sollen den USA zugesichert haben, dass sie auch in Zukunft Streubomben über Luxemburg transportieren könnten.
Asselborn zufolge habe die Regierung das Gesetz vom 4. Juni 2009 zur Umsetzung der Osloer Konvention strikt eingehalten. Sollten jedoch Verstöße gegen die Konvention festgestellt werden, würden entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet.
 
		    		 De Maart
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