Irren ist menschlich, und so kam es denn, dass bei der vorgesehenen Verschärfung der Gesetzgebung zum Missbrauch von Kindern vergessen wurde, einen wesentlichen Passus bei der Reform in den neuen Text zu übernehmen.
Laut reformiertem Text werden Täter, die sich an Kindern unter elf Jahren vergehen, nicht mehr stärker bestraft, als dies bei Kindern über dieser Altersgrenze der Fall ist. Aufgefallen ist dies erst bei einem Prozess am Donnerstag, als der stellvertretende Staatsanwalt während seines Strafantrags hierauf aufmerksam machte.
Wie oben bemerkt, irren ist menschlich, und trotz elf Sitzungen der zuständigen Parlamentskommission ist der „materielle Fehler“ niemandem aufgefallen.
Justizminister Biltgen kündigte nun an, Remedur zu schaffen und dem Parlament einen entsprechenden Änderungsvorschlag zu unterbreiten. Dieser wird bestimmt schnell über die Bühne gehen. Immerhin stehen die Prozesse gegen missbrauchende Kleriker an, und der CSV-Minister will sich bestimmt nicht vorwerfen lassen, er schütze diese Täter aus den Reihen der katholischen Kirche.
De Maart

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