Seit mehreren Jahren verrechnen die Fluggesellschaften ihren Passagieren einen Zuschlag auf den Sprit. Dadurch werden die Entwicklungen auf den Treibstoffpreisen quasi automatisch an den Kunden weiterverrechnet. Eine Art automatische Preisanpassung zugunsten der Gesellschaften. Ob es immer mit rechten Dingen zugeht, daran zweifelt der Europaabgeordnete Robert Goebbels.
" class="infobox_img" />Robert Goebbels, Luxemburger EU-Abgeordneter der Sozialisten S&D im Europäischen Parlament.
„Konkrete Beispiele zeigen, dass etliche Fluggesellschaften die Treibstoffzulagen willkürlich festlegen“, so Robert Goebbels, Luxemburger EU-Abgeordneter der Sozialisten S&D gegenüber Tageblatt.lu. „Auf rentablen Strecken wie Luxemburg – London, Luxemburg – Frankfurt oder Luxemburg – Zürich verlangt die Luxair eine Treibstoffzulage von rund 40 Euro. Auf Ferienflügen zu den Kanarischen Inseln jedoch erhebt die gleiche Fluggesellschaft – trotz des längeren Fluges – nur etwa ein Drittel dieser Summe. Wie ist das möglich?“, fragt sich Goebbels.
„Aber nicht nur die Luxair setzt Treibstoffzulagen willkürlich und unlogisch ein. Die meisten Fluggesellschaften scheinen im Wettrennen um eine positive Bilanz, ihre Einnahmen auf dem Rücken der Fluggäste einzutreiben“, so der EU-Abgeordnete weiter. „Manche Fluggesellschaften gehen so weit, dass die Einnahmen der Treibstoffzulagen eines Fluges den gesamten Spritverbrauch desselben Fluges übersteigen.“ Vorsichtig wirft Goebbels die Frage auf, ob nicht vielleicht Preisabsprachen zwischen den Fluggesellschaften existieren.
Dubiose Praktiken
In einer parlamentarischen Frage an die EU-Kommission macht Robert Goebbels auf diese dubiosen Praktiken der Fluggesellschaften bei der Treibstoffzulage aufmerksam. Nun ist es an der EU-Kommission, den rechtlichen Rahmen solcher Treibstoffzulagen zu überprüfen.
Seit Anfang 2012 verpflichtet außerdem eine EU-Richtlinie alle Fluggesellschaften, CO2-Zertifikate zu erwerben, um die schädlichen Abgase zu kompensieren. Diese Mehrkosten können hohe Summen erreichen, die beispielsweise durch Spritzulagen an den Fluggast weitergegeben werden. Zahlt der Fluggast also indirekt für die CO2-Zertifikate? Ob dies rechtens ist, wird nun geprüft.
De Maart

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