Montag17. November 2025

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„Vergehen gegen das Leben“

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Erzbischof Hollerich bezog am Wochenende in dem Hirtenbrief "Wunder des Lebens – Zeichen der Hoffnung" Stellung zu der Debatte über den Schwangerschaftsabbruch.

Wie nicht anders zu erwarten war, ist der Brief ein Plädoyer gegen die Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch legal unternehmen zu können.

Der Kirchenmann räumt zwar ein, dass die schamlose Ausnutzung und der Missbrauch von Kindern durch Vertreter der katholischen Kirche die Kirche selbst „klein und demütig“ mache, dennoch könne das rechtliche Angebot eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs als Ausweg aus der Not nicht überzeugen.

Druck

Die vorgesehene Zusammenlegung der medizinischen und sozial-psychologischen Betreuung in eine einzige Einrichtung verkürze den Weg der hilfesuchenden Frauen, verändere aber die Wahrnehmung des Schwangerschaftsabbruchs und mache diesen zu einer Angelegenheit von Gesundheitsdiensten und -Einrichtungen. Die Mindestbedenkzeit von drei Tagen erhöhe den Druck für rasches Handeln bei den Ärzten und den nach einer Entscheidung ringenden Frau.

Auch die Gesundheitsberufe bekommen ihr bischöfliches Fett weg: Der Abbruch werfe als medizinische Handlung einen gefährlichen Schatten auf noble und helfende Berufe, die dem Leben verpflichtet seien.

Faktisch werde Leben getötet und der gewollte Abbruch einer Schwangerschaft bleibe Unrecht am entstehenden Leben, an der Gesellschaft und am Rechtsstaat, so Hollerich in dem Schreiben an die Schäflein.