Donnerstag30. Oktober 2025

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Der Prozess wird fortgesetzt

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Der Bommeleeër-Prozess wird trotz der Einwände der Verteidigung fortgesetzt. Bei der Urteilsfindung sollen die Ermittlungsmängel berücksichtigt werden.

Heftige Wortgefechte zwischen Staatsanwaltschaft und Strafverteidiger haben den zweiten Verhandlungstag über weite Strecken geprägt. Zweimal wurde die Sitzung unterbrochen, um auf Einwände der Verteidigung einzugehen. Sie werfen den Behörden Fehler bei den Ermittlungen vor. Auch seien die Rechte der Angeklagten verletzt worden.

Nach einer zweiten Unterbrechung kurz vor 17.00 Uhr beschließt das Richterkollegium, den Prozess weiterzuführen. Bei der Urteilsfindung soll auf die Mängel bei den Ermittlungen eingegangen werden, heißt es.

Den Abschluss des zweiten Verhandlungstags machten die Nebenkläger: Creos (als Nachfolger von Cegedel), das Medienhaus St. Paul, der Staat und die Gemeinde Luxemburg sowie die Gesundheitskasse. Sie waren bei den Bombenanschlägen in unterschiedlicher Weise in Mitleidenschaft gezogen worden.

Die Vorwürfe der Verteidigung

Auf schwachem Fundament steht die Anklage gegen Jos Wilmes und Marc Scheer, so die Strafverteidiger der beiden Angeklagten am Montag. Zum Auftakt des Bommeleeër-Prozesses hatten beide die Einstellung des Verfahrens gefordert. Als Grund führten sie unter anderem schlampige Ermittlungen, insbesondere während den Monaten der Attentatsserie und verschwundene Beweisstücke. Des weiteren seien ihrer Ansicht nach bei den Ermittlungen offensichtliche Beziehungen zu Stay behind nicht berücksichtigt worden.

An Tag zwei des auf fast drei Monate angesetzten Monsterprozesses hatte Staatsanwalt Georges Oswald die Anklage verteidigt. Wilmes und Scheer wird vorgeworfen, als ehemalige Mitglieder der Brigade mobile der Gendarmerie in den Jahren 1984 bis 1986 an den Bombenanschlägen unmittelbar beteiligt gewesen zu sein.

Wortgefechte

Nur wenige Minuten dauerten die Ausführungen von Staatsanwalt Oswald zur Anklageerhebunng. Stattdessen wies er die Vorwürfe der Strafverteidiger vom Vortag gegen die Staatsanwaltschaft zurück. Etliche Minuten lieferten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung Wortgefechte.

Die beiden Strafverteidiger Gaston Vogel und Lydie Lorang betonten erneut die schlampige Vorgehensweise der ermitteldenden Behörden. Wichtige Beweisstücke, die ihre Mandanten entlasten könnten, verschwanden spurlos.

Laut Staatsanwalt Oswald sei der Verteidigung Einsicht in die Akten gewährt worden: 22 Mal seit der Anklageerhebung gegen Wilmes und Scheer im Jahr 2007. Die Erklärungen der Staatsanwaltschaft konnten die Verteidigung nicht überzeugen. Die Rechte der Angeklagten seien bei den Ermittlungen missachtet worden. Die Verteidigung spricht von einer Vorverurteilung.

Nach knapp zweieinhalb Stunden wurde die zweite Verhandlungssitzung beendet.