Montag10. November 2025

Demaart De Maart

Leichter Schadenersatz in der EU

Leichter Schadenersatz  in der EU

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Verbraucher und kleine Firmen sollen in der EU künftig leichter Schadenersatzforderungen gegen Unternehmen durchsetzen können.

Die EU-Kommission hat die Staaten am Dienstag aufgefordert, kollektive Schadenersatzklagen und Unterlassungsklagen auf nationaler Ebene möglich zu machen.

Verbraucherschutzverbände sollten stellvertretend für die Opfer klagen können. Beispiele wären etwa Verstöße gegen das Wettbewerbs-, Umwelt- oder Verbraucherrecht. Allerdings sind die Leitlinien der EU-Kommission nicht verbindlich, sondern nur eine Empfehlung.

Die Brüsseler Behörde stellte ausdrücklich klar, dass sich die EU-Staaten nicht an US-Sammelklagen orientieren sollen. Davor hatte insbesondere die deutsche Wirtschaft gewarnt. Das Thema ist seit langem strittig.