Die EU-Kommission hat die Staaten am Dienstag aufgefordert, kollektive Schadenersatzklagen und Unterlassungsklagen auf nationaler Ebene möglich zu machen.
Verbraucherschutzverbände sollten stellvertretend für die Opfer klagen können. Beispiele wären etwa Verstöße gegen das Wettbewerbs-, Umwelt- oder Verbraucherrecht. Allerdings sind die Leitlinien der EU-Kommission nicht verbindlich, sondern nur eine Empfehlung.
Die Brüsseler Behörde stellte ausdrücklich klar, dass sich die EU-Staaten nicht an US-Sammelklagen orientieren sollen. Davor hatte insbesondere die deutsche Wirtschaft gewarnt. Das Thema ist seit langem strittig.
De Maart

Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können